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Ermittlungen gegen DFB-Funktionäre wegen Verdacht der schweren Steuerhinterziehung

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Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft dem Deutschen Fußballbund Steuerhinterziehung in Höhe von 2,567 Millionen Euro vor.

Nachdem es am 03.11.2015 zu einer Durchsuchung in der Zentrale des DFB in Frankfurt gekommen ist, berichten nun mehrere Nachrichten darüber, dass ein Vorwurf seitens der Staatsanwaltschaft Frankfurt auf Steuerhinterziehung in Höhe von 2,567 Millionen Euro im Raum steht. Als Grund wurde der Verdacht der Steuerhinterziehung „in einem besonders schweren Fall“ angegeben.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, im Rahmen ihrer damaligen Verantwortlichkeiten die Einreichung inhaltlich unrichtiger Steuererklärungen veranlasst und hierdurch Körperschafts- und Gewerbesteuern sowie Solidaritätszuschlag für das Jahr 2006 in erheblicher Höhe verkürzt zu haben.

Betroffen waren neben dem DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach auch der ehemalige DFB-Boss Theo Zwanziger sowie der ehemalige Generalsekretär Horst R. Schmidt.

Hinsichtlich der weiteren in Betracht kommenden Tatvorwürfe der Untreue sowie der Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr war wegen zwischenzeitlich eingetretener Verfolgungsverjährung ein Anfangsverdacht verneint und daher von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen worden. Auch eine einfach Steuerhinterziehung nach § 370 AO wäre bereits verjährt.

Im Falle einer Verurteilung drohen den Beschuldigten Haftstrafen.

Nach§ 370 Abs. 3 AO reicht bei besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung der Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe. Dabei hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ab einer Steuerhinterziehung in Höhe von 1 Millionen Euro grundsätzliche keine Bewährungsstrafe mehr möglich ist.


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