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Rechtsanwalt wegen Untreue zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 10.02.2022, Aktenzeichen: 836 Ls 231 Js 167395/16, einen 65-jährigen Rechtsanwalt wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

Im vorliegenden Fall wurde dem Angeklagte im Jahr 2008 durch eine Bekannte eine notarielle umfassende General- und Vorsorgevollmacht erteilt. Im selben Jahr errichtete sie ein Testament, in dem sie unter anderem den Angeklagten als Erben einsetzte. Dieses Testament wurde daraufhin mehrfach geändert. Die Frage welches Testament gültig ist, ist Gegenstand eines Zivilprozesses. Im Jahr 2010 kam die Frau aufgrund ihrer Demenzerkrankung eine entsprechende Einrichtung. Daraufhin verwaltete der Angeklagte ihr nicht unerhebliches Vermögen. Dieses umfasste unter anderem zwei Eigentumswohnungen in München. Diese veräußerte der Angeklagte zu einem Kaufpreis von 600.000 € an seine Tochter und seinen Schwiegersohn, sowie für 675.000 € an seinen Sohn und seine Schwiegertochter. Die Wohnungen hatten jedoch einen tatsächlichen Wert von 1.100.000 € bzw. 1.130.000 €. 

Im Rahmen der Hauptverhandlung gab der Angeklagte an mit der Geschädigten ein freundschaftliches Verhältnis gehabt zu haben. Er sei daher davon ausgegangen, dass die Übertragung der Wohnungen an seine Kinder dem Willen der Geschädigten entspreche. Erst später sei ihm bewusst geworden, dass er durch den Verkauf der Wohnungen auf dem freien Markt erheblich höhere Preise erzielen hätte können. 

Das Gericht folgte dem Angeklagten nur bedingt und verurteilte ihn zur einer Freiheitsstrafe, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Nach Ansicht des Gerichts sei dem Angeklagten der Immobilienmarkt in München sehr wohl bekannt gewesen, da er bereits Immobilienverkäufe getätigt habe. 



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