Erneut: Abmahnung der FRIDA KAHLO CORPORATION über die Kanzlei Zierhut

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Mir wurde erneut eine Abmahnung der FRIDA KAHLO CORPORATION über die Kanzlei Zierhut zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der Abmahntätigkeit der FRIDA KAHLO CORPORATION:

Die FRIDA KAHLO CORPORATION lässt über die Kanzlei Zierhut bereits seit einiger Zeit markenrechtliche Abmahnungen aussprechen. Mir wurden bereits mehrfach entsprechende Abmahnungen von Betroffenen zur Prüfung vorgelegt. Ich hatte daher hier bereits über die Abmahnungen berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-frida-kahlo-corporation-ueber-die-kanzlei-zierhut-erhalten_179335.html

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren hier vorliegenden Abmahnung geht es wieder um den Vorwurf der Verletzung einer Marke.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll wieder eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Im Hinblick auf die weiteren geltend gemachten Ansprüche wird wie in den anderen hier vorliegenden Fällen ein Vorschlag unterbreitet, nach dem sämtliche noch offenen Ansprüche durch Zahlung von Rechtsanwaltskosten i.H.v. 2.616,90 Euro erledigt werden können.

Meine Einschätzung: 

Die mir vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Dies gilt insbesondere für die Berechtigung des erhobenen Vorwurfes.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Weitere hier vorliegende Abmahnungen der Kanzlei Zierhut für andere Abmahner:

Übrigens: Die Kanzlei Zierhut spricht auch für andere Markeninhaber Abmahnungen aus. Über entsprechende Abmahnungen hatte ich hier in der Vergangenheit ebenfalls bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-zapf-creation-ag-ueber-die-kanzlei-zierhut-ip-erhalten-ich-berate-sie_168336.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-prps-gmbh-ueber-die-kanzlei-zierhut-ip-erhalten-ich-berate-sie_167524.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-wham-o-ltd-ueber-die-kanzlei-zierhut-ip-erhalten-ich-berate-sie_165676.html

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke

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