Auch eine Abmahnung der PRPS GmbH über die Kanzlei ZIERHUT IP erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung der PRPS GmbH über die Kanzlei ZIERHUT IP zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin Textilien über die einschlägigen Handelsplattformen, im Einzelhandel sowie über ihr eigenes Vertriebssystem vertreibe.

Sodann wird auf ein konkretes Angebot des Abgemahnten über ein Bekleidungsstück im Internet verwiesen, in dem die Marke „PRPS“ verwendet wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Abmahnerin die Rechte und Lizenzen an der Marke „PRPS“ eingeräumt seien. Diese Marke, die als Wortmarke unter der Registernummer 302016228406 in das Register des DPMA eingetragen sei, genieße ab dem 08.10.2016 Schutzwirkung in den Klassen 18, 24 und 25.

Durch das angesprochene Angebot verletze der Abgemahnte die Rechte der Abmahnerin. Daher sei er der Abmahnerin gegenüber zur Unterlassung, zur Auskunft und zum Schadenersatz verpflichtet.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, Auskünfte erteilen, sich zum Schadenersatz verpflichten und Rechtsanwaltskosten erstatten. In diesem Zusammenhang wird ein Vergleichsvorschlag unterbreitet, der neben der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Zahlung eines konkreten Betrages zur Abgeltung sämtlicher noch offener Ansprüche vorsieht.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der PRPS GmbH über die Kanzlei ZIERHUT IP erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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