Erneutes Urteil gegen Clerical Medical – Landgericht Augsburg urteilt im Zusammenhang mit SKR

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München, den 22.10.2013 - Das Landgericht Augsburg hat erneut in einem durch die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte vertretenen Fall den englischen Lebensversicherer Clerical Medical (CMI) zur Schadlosstellung des betroffenen Anlegers verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Clerical Medical den Anleger nicht ausreichend über die Funktionsweise des Produktes „Wealthmaster Noble" aufgeklärt hatte. Der Anleger, der dieses Produkt im Zusammenhang mit einer so genannten Sicherheits-Kompakt-Rente (auch „Schnee-Rente" genannt) abgeschlossen hatte, kann nun nach dem Urteil von Clerical Medical die vollständige Schadloshaltung verlangen, d.h. das im Zusammenhang mit dem Anlagemodell SKR abgeschlossene Darlehen muss von CMI vollkommen zurückgeführt werden.

Das Gericht stellte in dem Urteil insbesondere darauf ab, dass in den von Clerical Medical übergebenen Unterlagen eine Rendite von 8,5 % als wahrscheinlich angesehen wurde, dies jedoch von Seiten der CMI zum damaligen Zeitpunkt selbst schon nicht mehr für wahrscheinlich gehalten wurde.
 
Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, ist ein weiteres Urteil in einer langen Reihe an Rechtsprechung gegen die Clerical Medical, die insbesondere seit den Urteilen des Bundesgerichtshofes sehr deutlich darauf abzielt, dass den Anlegern der komplette Schaden zu ersetzen ist.

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