Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Unternehmung Watchmaster ICP GmbH.

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1. Historie und Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mit Datum zum 01.03.2023 eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Watchmaster ICP GmbH.

Zum Insolvenzverwalter wurde der vormalige vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, bestellt.

Dem Insolvenzverfahren wurde das Aktenzeichen 36w IN 6488/22 zugewiesen.

Zu den Hintergründen des nunmehr eröffneten Insolvenzverfahrens verweise ich auf meine Artikel

"Ist der Uhrenhändler Watchmaster ICP GmbH insolvent? Und wie verhalte ich mich als Kunde/Gläubiger?"

und 

"Insolvenzantrag Watchmaster - Ein Wettlauf gegen die Zeit für Betroffene und Gläubiger?"


2. Weiterer Verlauf und anzuratendes Vorgehen

Wie in meinen Artikeln bereits ausgeführt wurde ein Großteil von betroffenen Gläubigerin bzw. Kunden der Watchmaster ICP GmbH bis dato hingehalten und vertröstet.

Insbesondere wurde bzgl. des Versicherungsregulierungsschadens auf Zeit gespielt. So kamen ein Großteil an Mandanten in unsere Kanzlei, weil die Unternehmung Watchmaster ICP GmbH die Gläubiger / Kunden wegen einer Regulierung vertrösteten.

Auch die Herausgabe von Uhren bzw. die Auszahlung potentiell verkaufter Uhren wurde mit Verweis auf das vorläufige Insolvenzverfahren verschleppt.

Gleichwohl konnten wir für unsere Mandanten bereits erste Uhren zurück erhalten.

Hinsichtlich der eingetretenen Versicherungsschäden haben wir die Rechte unsere Mandanten bereits vorinsolvenzlich geltend gemacht und die entsprechenden  Rechtspositionen gesichert.

Im eröffneten Verfahren muss der Insolvenzverwalter nunmehr bzgl. der Regulierung des Versicherungsschadens klar Position eingehen.

Im nächsten Schritt dürfte für eine Vielzahl an Betroffene die Aufforderung der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle zu erwarten sein. Dies würde bei Klassifizierung als einfache Forderung lediglich eine Quotenzahlung auf den eingetretenen Schaden für den einzelnen Gläubiger bedeuten (siehe § 38 InsO).


Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick und eine Einschätzung über die geschilderte rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen und für eine Rechtsvertretung als Fachanwalt für Insolvenzrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht zur Verfügung.

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Foto(s): Dr. Holger Traub

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