Insolvenzantrag Watchmaster - Ein Wettlauf gegen die Zeit für Betroffene und Gläubiger?

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1. Gegenwärtige Situation

Die Lage bei dem Luxusuhrenhändler Watchmaster ICP GmbH ist gegenwärtig unübersichtlich.

Mit Datum zum 29.11.2022 ordnete hat das Amtsgericht Berlin die vorläufige Insolvenzverwaltung bezüglich des Vermögens einer der größten europäischen Uhrenhändler an. Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters ist primär die Sicherung des Vermögens des angeschlagenen Unternehmens.

Auslöser der wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens war ein Einbruchsdiebstahl in (angemieteten) Tresorräumen des Unternehmens, bei welchem nach erster Mitteilung der Unternehmung Luxusuhren (Rolex, Breitling, Dior, Audemars Piguet etc.) im Wert von rund 10 Millionen Euro entwendet wurden.

2. Probleme für Kunden und Gläubiger der Watchmaster ICP GmbH

Und genau dieses Zusammentreffen unglücklicher Umstände, namentlich der Diebstahl einer Vielzahl an Luxusuhren sowie die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung und das "Sicherungsbedürfnis" des vorläufigen Insolvenzverwalters, sowie die latente Gefahr der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, kann zum Problem für betroffene Kunden und Gläubiger der Watchmaster ICP GmbH werden.

a) Kunden, deren Uhren gestohlen wurden

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand erhalten Kunden, deren Uhren bei dem Unternehmen Watchmaster ICP GmbH gestohlen wurden, nur unzureichend und/oder verzögert Informationen über die im Raum stehende Versicherungsleistung und insbesondere über die Regulierung und Auszahlungsmodalitäten.

Aus insolvenzrechtlicher Sicht sind dies jedoch wichtige Informationen und Umstände. Denn wenn z. B. die Zahlung der Versicherung auf das Konto der Watchmaster ICP GmbH im gesamten geht und das Insolenzverfahren hernach eröffnet wird, droht den geschädigten Kunden lediglich eine Quotenzahlung als Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO auf ihre ursprüngliche Forderung.

Die Zahlung dürfte nach § 48 S. 2 InsO mangels "Unterscheidbarkeit" auf dem Bankkonto der Unternehmung nicht mehr separierbar sein und somit auch nicht einer Ersatzaussonderung unterfallen.

Die Konsequenz könnte ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden für die Betroffenen sein.

b) Kunden, deren Uhren sich noch in Kommission bzw. im Bestand befinden

Auch die Kunden, deren Uhren noch physisch vorhanden sind, dürften ein nicht unwesentliches Risiko tragen.

So lässt sich bzgl. erster Rückforderungsverlangen von Kunden ggü. der Watchmaster ICP GmbH durchaus erkennen, dass die Herausgabe von überlassenen Uhren verzögert bzw. sogar abgelehnt werden.

Sollten gemäß dem jeweils bestehenden Kommissionsauftrag noch Uhren im vorläufigen Insolvenzverfahren verkauft werden, was zur Generierung von Liquidität das Bestreben der Unternehmung ist, und diese Zahlung auf dem möglicherweise debitorisch geführten Bankkonto der Unternehmung vereinnahmt werden, kann diese Kunden das gleiche Schicksal treffen, wie die geschädigten Kunden, deren Uhren (bereits) gestohlen wurden.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund - und dem zu prognostizierenden Zeitfenster von maximal 2-3 Monate für die Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens - sollten Gläubiger frühzeitig ihren rechtlichen Status als Gläubiger durch einen fachkundigen Rechtsanwalt prüfen lassen und ihre Rechtsposition sichern.

Weitere Informationen zur Thematik finden Sie in dem Artikel "Ist der Uhrenhändler Watchmaster ICP GmbH insolvent? Und wie verhalte ich mich als Kunde/Gläubiger?"


Gerne stehe ich Ihnen in meiner Eigenschaft als Spezialist und Fachanwalt im Insolvenzrecht mit unserer Kanzlei bei rechtlichen Fragestellungen und der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Watchmaster ICP GmbH zur Verfügung.

Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte (rechtliche) Materie. Insbesondere erheben die beschriebenen Maßnahmen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Canva.de - Dr. Holger Traub


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