Ist der Uhrenhändler Watchmaster ICP GmbH insolvent? Und wie verhalte ich mich als Kunde/Gläubiger?

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Update unter:

"Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Unternehmung Watchmaster ICP GmbH."


1. Der Kriminalfall Watchmaster ICP GmbH

Mit Datum zum 29.11.2022 hat das Amtsgericht Berlin bezüglich des Vermögens einer der größten europäischen Uhrenhändler das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer von der Kanzlei White & Case bestellt.

Die Entwicklungen, die zu der Krisensituation des Unternehmens geführt haben, lesen sich wie Auszüge aus einem spannenden Kriminalroman. 

Das Unternehmen Watchmaster ICP GmbH hat sich auf den europaweiten Handel von zertifizierten Luxusuhren aus zweiter Hand (Rolex, Breitling, Dior, Audemars Piguet etc.) spezialisiert. Hierfür erwarb das Unternehmen zum Teil selbst Luxusuhren zum weiteren Verkauf. Ein wesentlicher Teil des Geschäftsmodells beruhte jedoch auf der Überlassung durch einzelne Verkaufsinteressenten zum Verkauf gegen Provision/Gebühr. Das Unternehmen Watchmaster prüfte und zertifizierte aufwendig die gebrauchten Uhren auf deren Echtheit und gewährte dem kaufenden Kunden sodann Garantien zwischen 12 – 24 Monaten. Zur Sicherung der vorgehaltenen Luxusuhren hat das Unternehmen nahegelegene Sicherheitsräume und Tresore angemietet, in welche im November 2022 eingebrochen wurde und durch die Täter Uhren im Wert von rund 10 Millionen Euro entwendet werden konnten. Nach Mitteilung des Unternehmens Watchmaster ICP GmbH waren die gestohlenen Uhren zwar versichert, aber eben nur zum Einkaufspreis. Da die jeweiligen Luxusuhren durch das Unternehmen bereits aufwändig aufbereitet und zertifiziert wurden, entstand durch den Raub ein nicht mehr auffangbarer Schaden, weshalb das Unternehmen einen Insolvenzeigenantrag stellte bzw. stellen musste.  

2. Welchen rechtlichen Status hat das Unternehmen aktuell?

Die Watchmaster ICP GmbH befindet sich gegenwärtig im vorläufigen Insolvenzverfahren (nicht im eröffneten Insolvenzverfahren!!!). 

Durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter sind die noch vorhandenen Vermögenswerte zu sichern, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zu prüfen und zu stabilisieren sowie zu klären, ob eine Insolvenz (bzw. genauer ob ein Insolvenzeröffnungsgrund) vorliegt. Hierfür versucht der vorläufige Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb so gut wie möglich aufrecht zu erhalten und insbesondere Außenstände einzutreiben. Das vorläufige Insolvenzverfahren ist ein vorgeschaltetes Sicherungsverfahren zum eigentlichen nachgelagerten Insolvenzverfahren und entscheidet bereits mit darüber, ob das Unternehmen letztlich saniert und fortgeführt wird oder am Ende zerschlagen werden muss.

3. Wie verhalte ich mich als potentiell interessierter Käufer in der gegenwärtigen Situation?

Als potentieller Kaufinteressent von Luxusuhren über das Portal des Unternehmens ist aus rechtlicher Sicht Vorsicht geboten. Zwar kann über den fortgeführten Geschäftsbetrieb des Unternehmens das eine oder andere Uhrenschnäppchen locken. Solange die wirtschaftlichen Verhältnisse und der Bestand des Unternehmens jedoch nicht geklärt sind, hat ein potentieller Käufer kein gesichertes Gewährleistungsrecht bzw. keine gesicherte Garantie. Denn sollte es zum „Worst-Case“ kommen und das Unternehmen keinen Investor finden (und somit abgewickelt werden), ist ein Garantieanspruch/Gewährleistungsanspruch nicht mehr durchsetzbar. Ebenso kann in diesem Fall schlimmstenfalls sogar die „Uhrenlieferung“ ausfallen, wenn nicht der vorläufige Insolvenzverwalter explizit in Person die Lieferung garantiert. 

Diese Risiken müssen Schnäppchenkäufer bei einem Kauf im Status des vorläufigen Insolvenzverfahrens einkalkulieren.  

4. Wie verhalte ich mich als Gläubiger des Unternehmens Watchmaster ICP GmbH

Die Gläubiger des Unternehmens, primär diejenigen Personen und Institutionen, welche Uhren zum Weiterverkauf an das Unternehmen übermittelt haben, müssen ihren rechtlichen Status erst einmal abklären.

a) Gläubigergruppe, deren Uhren gestohlen wurden

So dürfte ein Teil der Gläubiger von dem Einbruch und der entwendeten Uhren unmittelbar betroffen sein. D. h. die überlassene Uhr ist nicht mehr in der Vermögenssphäre der Unternehmung Watchmaster ICP. An die Stelle der überlassenen Uhr kann jedoch der Anspruch auf Auszahlung der Versicherungsleistung ggü. der Versicherung direkt oder ggü. dem Unternehmen treten. Welche Qualität dieser Gläubigeranspruch hat, sollte schnellstmöglichst über einen fachkundigen Rechtsanwalt geklärt werden. Hierfür sind die getroffenen vertraglichen Absprachen und Vereinbarungen der Beteiligten maßgeblich, insbesondere aber die Details mit den Versicherungen. Denn eine Schadenszahlung der Versicherungsgesellschaften, noch während des vorläufigen Insolvenzverfahrens an die Gesellschaft Watchmaster IPC GmbH, kann für die Betroffenen im Falle der Eröffnung des Insolvenzververfahrens schlimmstenfalls eine Quotenzahlung bedeuten.

b) Gläubigergruppe, deren Uhren noch im Bestand der Watchmaster ICP GmbH sind

Weitere Gläubiger haben im Bestand der Unternehmung Watchmaster ICP GmbH immer noch deren Uhren, welche der vorläufige Insolvenzverwalter in dem gegenwärtigen Verfahrensstatus mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht herausgeben wird. Auch hier kommt es zur Wahrung der Gläubigerrechte u. a. auf die zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien an. 

Zur Wahrung der Rechte als Gläubiger in eingeleitetem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Watchmaster ICP GmbH sollte rechtswahrend über einen fachkundigen Rechtsanwalt im Insolvenzrecht/Gesellschaftsrecht die Herausgabe der überlassenen Luxusuhr bzw. der überlassenen Luxusuhren eingefordert bzw. alternativ die Zahlung der Versicherungsleistung bzgl. einer entwendeten Uhr geltend gemacht werden. Die Rechtslage ist gegenwärtig "unübersichtlich", da im vorläufigen Verfahren getroffene vertragliche Vereinbarungen mit der Unternehmung Watchmaster ICP GmbH Gültigkeit haben und hierzu noch die versicherungsrechtlichen Schadensersatzthematiken sowie die insolvenzrechtlichen Sonderbestimmungen hinzu treten. Vor allem aber das "Sicherungsbedürfnis" des vorläufigen Insolvenzverwalters und die im Raum stehende Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird - so die Prognose - dazu führen, dass betroffene Gläubiger ohne die Hinzuziehung eines fachkundigen Rechtsanwalts weder die überlassene Uhr noch eine potentielle Versicherungsleistung (bzgl. der Höhe der Versicherungsleistung besteht weitere Unklarheit) erhalten. Schlimmstenfalls muss sich der jeweilige Gläubiger - bei längerem Zuwarten - nach Insolvenzeröffnung mit einer Quotenzahlung begnügen.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund sollten Gläubiger frühzeitig ihren rechtlichen Status als Gläubiger durch einen fachkundigen Rechtsanwalt prüfen lassen und ihre Rechte geltend machen. Denn je nach Status als aussonderungsberechtigter Gläubiger, Absonderungsgläubiger oder Insolvenzgläubiger hat der betroffene Gläubiger bzgl. seiner Gläubigerrechte eine unterschiedliche Stärke und einen unterschiedlichen Einfluss in einem später eröffneten Insolvenzverfahren.

Gerne stehe ich Ihnen in meiner Eigenschaft als Spezialist und Fachanwalt im Insolvenzrecht mit unserer Kanzlei bei rechtlichen Fragestellungen und der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Watchmaster ICP GmbH zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch unter dem Artikel "Watchmaster ICP GmbH - Ein Wettlauf gegen die Zeit für Betroffene und Gläubiger?"


Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte (rechtliche) Materie. Insbesondere erheben die beschriebenen Maßnahmen keinen Anspruch .auf Vollständigkeit. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

Ich berate bundesweit vor Ort oder via Zoom als Fachanwalt in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht, insbesondere in den Städten und Großräumen um Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Freiburg, Ulm, Augsburg, München, Frankfurt, Wiesbaden, Saarbrücken, Kaiserslautern, Nürnberg, Saarbrücken, Düsseldorf, Köln, Hannover, Kassel, Leipzig, Dresden Bremen, Hamburg und Berlin.



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Foto(s): Canva.de - Dr. Holger Traub


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