Erstattung der Reparaturkosten auch über 130 %?

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Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 9.12.11, Az.: 10 O 134/11 entschieden, dass die Reparaturkosten eines PKW auch in Höhe von über 130 % des Wiederbeschaffungswertes erstattungsfähig sind, wenn der Geschädigte auf Grundlage eines Gutachtens davon ausgehen durfte, dass sich die Reparaturkosten im Rahmen des Toleranzbereiches von 130 % bewegen werden.

In diesem Fall war auf Grund einer Nachbesichtigung festgestellt worden, dass der Kostenaufwand für die begonnene Reparatur höher ausfallen würde, als ursprünglich angesetzt.


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