Existenzgründung – So gründen Sie eine GmbH

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Sie wollen Ihr eigener Chef sein und sich selbstständig machen? Ein eigenes Unternehmen zu führen bedeutet viel Verantwortung, eröffnet aber auch viele Chancen. Sie können Ihre eigenen Ideen verwirklichen, eigenverantwortlich Entscheidungen treffen und sind wirtschaftlich unabhängig.

Wer sich dazu entscheidet, eine Existenz zu gründen, muss wegweisende Entscheidungen treffen. Welche Produkte oder Dienstleistungen soll das Unternehmen anbieten? Welche Rechtsform ist die passende? Welchen Namen soll die Gesellschaft tragen?

Ob die GmbH die für Ihr Unternehmen passende Gesellschaftsform ist und welche Schritte zur erfolgreichen Gründung einer GmbH erforderlich sind, erfahren Sie hier:

Was ist eine GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört zu den Kapitalgesellschaften. Besonderes Merkmal der GmbH ist, dass die Gesellschafter, anderes als bei einer Personengesellschaft (z.B. offene Handelsgesellschaft (OHG)), nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, sondern nur die Gesellschaft selbst mit ihrem Vermögen. Dazu bedarf es einer Kapitaleinlage in Höhe von 25.000 Euro, die die Gesellschafter vor der Unternehmensgründung einbringen müssen.

Gründung einer GmbH

1. Gründerteam

Um eine GmbH zu gründen, genügt, anders als bei einer Personengesellschaft, ein Gesellschafter. Es können sich aber auch mehrere Personen am Unternehmen beteiligen. Zunächst ist daher wichtig zu entscheiden, ob man die GmbH alleine oder mit einem Team gründen möchte. Zu berücksichtigen sind an dieser Stelle der zu erwartende Zeitaufwand, die benötigten Qualifikationen oder auch zu tätigende Investitionen. Hier kann ein Businessplan helfen, um den zeitlichen Ablauf planen und die anfallenden Kosten besser kalkulieren zu können.

Entscheiden Sie sich für ein Gründerteam, sollte untereinander geregelt werden, wer sich wie in das Unternehmen einbringen kann. Hier sollten Fragen zum Zeitaufwand, Risikobereitschaft oder Fachwissen geklärt werden, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

2. Name der GmbH

Der Name der GmbH wird auch Firma genannt. Unter diesem Namen wird das Unternehmen im Handelsregister eingetragen und tritt damit im Geschäftsverkehr auf. Hier kann beispielsweise der Unternehmensgegenstand bezeichnet, aber auch ein Fantasiename gewählt werden. Um Verwechslungen mit anderen Unternehmen zu vermeiden, empfiehlt es sich vor der Gründung, bei der Industrie- und Handelskammer anzufragen, ob der gewünschte Name zulässig ist.

3. Erstellung Gesellschaftsvertrag

Nun konzipieren die Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt), der die rechtliche Grundlage für die GmbH bildet. Darin werden die Rechte und Pflichten der Gesellschafter geregelt. Zudem müssen die Firma und der Sitz des Unternehmens, dessen Gegenstand und das eingebrachte Stammkapital festgelegt werden.

In der Satzung werden außerdem die einzelnen Gesellschafter und die Verteilung ihrer Geschäftsanteile genannt.

4. Bestellung Geschäftsführer

Im Geschäftsverkehr wird die GmbH von einem oder auch mehreren Geschäftsführer/n vertreten. Diese Aufgabe kann entweder ein Gesellschafter übernehmen oder ein angestellter Fremdgeschäftsführer. Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt per Gesellschafterbeschluss.

5. Einzahlung Stammkapital

Voraussetzung für die Gründung der GmbH ist außerdem die Einbringung des Stammkapitals. Dazu muss ein Geschäftskonto eingerichtet werden, auf das die Einlage eingezahlt wird. Der Einzahlungsbeleg muss anschließend beim Notar vorgelegt werden.

Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 25.000 Euro betragen. Bei der Gründung reicht jedoch zunächst die Einzahlung der Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 Euro. Die Einlage kann als Barzahlung oder auch durch Sachwerte (z.B. Maschinen) geleistet werden.

6. Notarielle Beurkundung und Eintrag in Handelsregister

Zur Gründung der GmbH muss der Gesellschaftsvertrag in Anwesenheit aller Gesellschafter notariell beurkundet werden. Die Satzung leitet der Notar anschließend an das Registergericht zur Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister weiter.

Mit der Eintragung in das Handelsregister gilt die GmbH offiziell als gegründet.

Sie wollen mehr über die Gründung anderer Gesellschaftsformen erfahren, wie zum Beispiel einer UG oder GbR? Dann lesen Sie hier weiter:

- Gründung einer UG

Gründung einer KG

- Gründung einer GbR 

- So werden Sie Einzelkaufmann


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