Existenzgründung - So gründen Sie eine UG

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Sie wollen sich selbstständig machen und Ihr eigener Chef sein? Wer sich dazu entscheidet, eine Existenz zu gründen, muss wegweisende Entscheidungen treffen. Welche Produkte oder Dienstleistungen soll die Gesellschaft anbieten? Welchen Namen soll das Unternehmen tragen? Welche Rechtsform ist die passende? 

Ob die UG die für Ihr Unternehmen passende Gesellschaftsform ist und welche Schritte zur erfolgreichen Gründung einer Unternehmergesellschaft erforderlich sind, erfahren Sie hier:

Was ist eine UG?

Bei einer Unternehmergesellschaft (UG) handelt es sich in gewisser Weise um die „kleine Schwester der GmbH“. Denn auch die UG gehört zu den Kapitalgesellschaften. Auch hier ist die Haftung der Gesellschafter beschränkt und es muss ein, wenn auch vergleichsweise geringes, Stammkapital aufgebracht werden. Die UG ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Unterform der GmbH. Daher wird sie auch als Mini-GmbH bezeichnet. 

Die UG wurde ins Leben gerufen, um auch denjenigen Gründern eine Haftungsbeschränkung zu ermöglichen, die zunächst nicht in der Lage sind, das für eine GmbH erforderliche Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro aufzubringen.

Gründung einer UG

1. Gründer und Stammkapital

Eine Unternehmergesellschaft kann bereits von einem Gesellschafter gegründet werden. Der oder die Gründer müssen dann ein Stammkapital in Höhe von mindestens einem Euro aufbringen. 

Hinweis: Auch wenn zur Gründung bereits eine Einlage von einem Euro ausreichend ist, sollte das Stammkapital nicht unbedingt derart niedrig gewählt werden. Vielmehr sollten sich die Gesellschafter hier am Bedarf des Unternehmens orientieren. Denn je niedriger die Kapitaleinlage, desto höher die Gefahr, aufgrund notwendiger Investitionen und laufender Fixkosten in die Insolvenz zu geraten. 

Das Stammkapital muss bar und vor der Eintragung im Handelsregister vollständig aufgebracht werden. Sacheinlagen sind hier nicht möglich.  

2. Name der UG

Der Name der Gesellschaft wird auch Firma genannt. Unter diesem Namen wird die UG im Handelsregister eingetragen und tritt damit im Geschäftsverkehr auf. Hier kann zum Beispiel der Unternehmensgegenstand bezeichnet, aber auch ein Fantasiename gewählt werden. Wichtig ist jedoch, dass in jedem Fall der Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ im Namen enthalten ist, um Geschäftspartner und Kunden auf die eingeschränkte Haftung hinzuweisen.

3. Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag

Um eine UG zu gründen, müssen die Rechte und Pflichten der Gesellschafter geregelt werden. Hier haben Gründer zwei Möglichkeiten: Sie können einen individuellen Gesellschaftsvertrag ausarbeiten oder das Musterprotokoll als gesetzlichen Standardvertrag verwenden. 

Das Musterprotokoll ist in der Anlage zum GmbH-Gesetz zu finden und kann kostenlos verwendet werden. Das Protokoll beinhaltet den Gesellschaftsvertrag, die Liste der an der Gründung beteiligten Gesellschafter und benennt den oder die künftigen Geschäftsführer. 

Wird mit mehr als drei Gesellschaftern gegründet, ist das Musterprotokoll jedoch nicht geeignet. Zudem werden darin keine spezifischen und individuellen Regelungen getroffen. 

Sind mehrere Gesellschafter an der Gründung beteiligt, kann ein individuell ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag empfehlenswert sein. Denn ein solcher bietet mehr Gestaltungsmöglichkeiten und kann so besser an die Bedürfnisse und Interessen der Gründer angepasst werden. Zu beachten gilt jedoch, dass ein solcher Vertrag mit Kosten verbunden ist.

4. Notarielle Beurkundung und Anmeldung zum Handelsregister

Das Musterprotokoll bzw. der Gesellschaftsvertrag muss nun von einem Notar beglaubigt werden. Dabei müssen alle Gesellschafter anwesend sein. Der Notar bereitet dann die Anmeldung zum Handelsregister vor.

5. Geschäftskonto eröffnen

Nach notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrages kann für die UG ein Geschäftskonto eröffnet werden, auf das nun das Stammkapital vollständig eingezahlt wird. Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann die UG ins Handelsregister eingetragen werden.

6.  Gewerbeanmeldung und Anmeldung beim Finanzamt

Letztlich muss die UG beim Gewerbeamt, beim Finanzamt und bei der IHK angemeldet werden.

Ansparpflicht

Zu beachten gilt vor der Gründung einer UG, dass ein Teil der Gewinne (25 %) nicht ausgeschüttet werden darf, sondern angespart werden muss. Diese Ansparpflicht besteht, bis ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro erreicht ist. Eine zeitliche Frist, innerhalb derer das Mindeststammkapital angespart werden muss, gibt es hingegen nicht. 

Nachdem diese 25.000 Euro erreicht wurden, kann die UG auch in eine reguläre GmbH umgewandelt werden. Die Rechtsform der Unternehmergesellschaft kann aber auch beibehalten werden.

Sie wollen mehr über die Gründung anderer Gesellschaftsformen erfahren? Dann lesen Sie meine weiteren Rechtstipps:

- Gründung einer GmbH 

- Gründung einer KG

- Gründung einer GbR

- So werden Sie Einzelkaufmann


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