Existenzgründung - So gründen Sie eine GbR

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Wer beschließt, eine Existenz zu gründen, muss wegweisende Entscheidungen treffen. Welche Produkte oder Dienstleistungen soll das Unternehmen anbieten? Welche Rechtsform ist die passende? Welchen Namen soll die Gesellschaft tragen?

Ob die Gesellschaft bürgerlichen Rechts die für Ihr Unternehmen passende Gesellschaftsform ist und welche Schritte zur erfolgreichen Gründung einer GbR erforderlich sind, erfahren Sie hier:

Was ist eine GbR? 

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt es sich um eine unkomplizierte Unternehmensform, die einfach gegründet werden kann. Zudem sind die Kosten der Gründung niedrig und es bedarf keiner Kapitaleinlage. Die GbR zählt zu den Personengesellschaften, was zur Folge hat, dass die Gründer eine persönliche Haftung eingehen.

Gründung einer GbR

1. Gründerteam mit gemeinsamem Zweck

Eine GbR kann nicht alleine gegründet werden. Es bedarf mindestens zwei Gesellschafter. Erforderlich ist zudem, dass die Gründer einen gemeinsamen Zweck verfolgen.

2. Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag einer GbR muss keine besonderen Formalitäten erfüllen. Er kann damit auch per Handschlag oder mündlich geschlossen werden. Es ist jedoch zu empfehlen, einen schriftlichen Vertrag auszuarbeiten, um spätere Unstimmigkeiten und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. 

Hierin sollten beispielsweise die Anteile der Gesellschafter an der GbR festgehalten werden, und ob die Gründer Sachkapital in die GbR eingebracht haben. Geregelt werden sollte zudem die Gewinn- und Verlustverteilung oder welche Entscheidungen gemeinschaftlich und welche in alleiniger Verantwortung getroffen werden können.

3. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der GbR und deren Vertretung nach außen obliegt allen Gesellschaftern gemeinsam. Um Verträge mit Dritten wirksam schließen zu können, bedarf es grundsätzlich der Zustimmung aller Gesellschafter. Es besteht jedoch die Möglichkeit im Gesellschaftsvertrag zu regeln, dass ein oder mehrere Gesellschafter allein zur Vertretung der GbR befugt sind. 

4. Name der GbR

Die GbR kann grundsätzlich eine Branchen-, Tätigkeits- oder auch Fantasiebezeichnung tragen. Von den Industrie- und Handelskammern wird jedoch empfohlen, mit den Namen der Gesellschafter nach außen aufzutreten. Zudem sollte der Firmenname den Zusatz GbR enthalten. 

5. Anmeldung beim Gewerbeamt

Nun muss sich jeder Gesellschafter beim Gewerbeamt anmelden. Im Handelsregister muss die GbR hingegen nicht eingetragen werden. 

Außerdem ist eine Anmeldung der GbR beim Finanzamt erforderlich. Das übernimmt in der Regel das Gewerbeamt, was jedoch einige Zeit dauern kann. Um die Anmeldung zu beschleunigen, können die Gesellschafter den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst ausfüllen. 

Freiberufler, wie beispielsweise Anwälte, müssen kein Gewerbe anmelden, sondern beantragen direkt eine Steuernummer beim Finanzamt.

Haftung der Gesellschafter

Vor der Gründung einer GbR sollte berücksichtigt werden, dass Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GbR unbeschränkt mit ihrem eigenen Vermögen haften. Wird ein Gesellschafter von einem Gläubiger in Anspruch genommen, kann er von seinen Mitgesellschaftern anteilig Ausgleich verlangen. 

Im Gesellschaftsvertrag kann jedoch eine davon abweichende Vereinbarung getroffen werden. Eine solche Regelung betrifft aber nur das Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Gläubiger können ihre Forderungen also immer noch gegenüber allen Gesellschaftern durchsetzen. 

Eine allgemeine Haftungsbeschränkung gegenüber Dritten ist nicht möglich. Eine solche kann lediglich individuell mit einem Vertragspartner vereinbart werden.

Sie wollen mehr über die Gründung anderer Gesellschaftsformen erfahren, wie z. B. einer GmbH? Dann lesen Sie hier weiter und kontaktieren mich!

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