F Deutsche Forfait-Anleihe – unbesicherter Kredit von Fremdkapitalgebern Bedingung

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Ein wesentlicher Teil der Anleihegläubiger der DF Deutsche Forfait AG macht seine Zustimmung zur Umsetzung des Restrukturierungsplans davon abhängig, dass die beabsichtigten Änderungen der DF AG-Anleihe 2013/2020 erst umgesetzt werden, wenn die Zusage für die DF Deutsche Forfait AG über Darlehen in Höhe von mindestens 40 Millionen Euro mit einer Darlehenslaufzeit bis mindestens 31. Dezember 2016 von Fremdkapitalgebern verbindlich geworden ist.

„Eine wesentliche Bedingung für die Umsetzung des Restrukturierungskonzeptes durch mich als Gemeinsamer Vertreter ist es, dass die Kredit gebenden Banken der DF Deutsche Forfait AG im Rahmen der derzeit verhandelten Darlehenszusage zum einen auf eine Besicherung verzichten. Im Interesse der Anleihegläubiger kann es nicht sein, wenn diese Ihre Rechtsposition verschlechtern, indem Sie hinnehmen, dass einzelne bisher unbesicherte Gläubiger künftig besichert sind, während Sie selbst keine gleichrangigen Sicherheiten erhalten. Dies würde zu einer Disparität der Gläubigergruppen führen. Das habe ich gegenüber der Emittentin für den Fall meiner Wahl zum Gemeinsamen Vertreter bereits deutlich gemacht und die Emittentin hat dieser Bedingung in einer schriftlichen Vereinbarung zugestimmt. Zum anderen müssen auch die Kredit gebenden Banken einen Zinsverzicht leisten, um einen wirtschaftlich ausgewogenen Beitrag beider Gläubigergruppen zur Sanierung der Gesellschaft zu gewährleisten.“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, der von dem Unternehmen als Gemeinsamer Vertreter vorgeschlagen wurde.

In der seit Dienstag, dem 20. Januar 2015, 0:00 Uhr, bis Donnerstag, dem 22. Januar 2014, 24:00 Uhr stattfindenden Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger der DF Deutsche Forfait AG sollen die Anleihegläubiger unter anderem über eine Reduzierung des Zinssatzes der Anleihe von 7,875% auf 2,000% gegen Gewährung von Optionsrechten auf Aktien der DF Deutsche Forfait AG abstimmen. Zudem wurde vorgeschlagen, dass die Anleihegläubiger Herrn Rechtsanwalt Klaus Nieding zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger wählen und diesen bevollmächtigen, weitere Maßnahmen, Erklärungen und Beschlüsse für die Anleihegläubiger zu fassen, die zur Umsetzung und zum Vollzug der genannten Beschlüsse dienen.


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