Fahrerflucht - der Vorwurf ist nicht immer beweissicher belastbar und gerechtfertigt

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Vorwurf Fahrerflucht: „Sie werden gebeten, mich in der Angelegenheit Verkehrsunfall mit Sachschaden und Unfallflucht, 23.03.18, 21:50 Uhr, Unter den Eichen 22, 12203 Berlin zurückzurufen“, teilte der freundliche Polizeibeamte dem Mandanten schriftlich in dem Fragebogen mit. Dass gegen den Mandanten bereits wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt wird, stand nicht in dem Schreiben der Polizei. Welche Folgen der Vorwurf für den Mandanten hatte und wie der Fall ausging erfahren Sie hier.

Der Vorwurf der Unfallflucht ist schnell erhoben

In der polizeilichen Unfallanzeige heißt es: „Am heutigen Tag wurde die uniformierte Polizeistreife zur o. g. Örtlichkeit zum Verkehrsunfall entsandt. Am Ort eingetroffen erwartete uns der Unfallbeteiligte Herr Schulze* und gab an, dass er mit dem von ihm geführten Pkw BMW den rechten von zwei Fahrstreifen Unter den Eichen in westliche Richtung befuhr und in Höhe der Hausnummer 22 rechtsseitig von einer unbekannten Person auf einem Motorrad überholt wurde. Der Unfallbeteiligte setzte kurz zuvor den rechten Fahrtrichtungsanzeiger und holte leicht nach links aus, um in eine Parklücke am rechten Fahrbahnrand einzufahren. Der Motorradfahrer touchierte beim Überholvorgang den Pkw BMW am vorderen rechten Kotflügel. Hierbei entstand ein Schaden am Pkw BMW. Der Unfallbeteiligte entfernte sich anschließend in westliche Richtung weiterfahrend unerlaubt vom Unfallort. Spuren konnten nicht gesichert werden!

Die anwaltliche Beratungspraxis zur Strafanzeige wegen Fahrerflucht

Das gegen den Mandanten eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Fahrerflucht (§ 142 Strafgesetzbuch – StGB) wurde auf den Schriftsatz seines Verteidigers eingestellt, weil der Vorwurf völlig haltlos war und sich ein Zahlendreher beim amtlichen Kennzeichen eingeschlichen hatte. Mit anderen Worten wurde der Mandant völlig zu Unrecht der Fahrerflucht bezichtigt. Ein gewichtiger Vorwurf, zumal dem Verkehrsteilnehmer ab einer Schadenshöhe von rund 1.300 EUR der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis von rund einem Jahr drohen. 

Expertentipps zur Anzeige wegen Fahrerflucht:

  • Überstürzen Sie nichts. Lassen Sie sich nicht von der Polizei oder der gegnerischen Versicherung zu Angaben drängen.
  • Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Strafrecht oder Verkehrsrecht.
  • Geraten Sie nicht in Panik, wenn Sie einige Wochen nach dem Unfall eine derartige Anzeige wegen Fahrerflucht ereilt. Möglicherweise versucht der Unfallgegner, Ihnen die Schuld an dem Unfall zu geben.
  • Nochmal: Machen Sie im Zweifel von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

* Der Name wurde geändert.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefonnummer neben diesem Rechtstipp. ✩ Kontaktieren Sie uns über unsere Website. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


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