Fahrerflucht – welche Strafe ist zu erwarten?

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Sehr geehrte Leser und Leserinnen,

bevor Sie hier weiterlesen muss ich Ihnen dringendst anraten, im Falle des Vorwurfs der Fahrerflucht (§142 StgB, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) zunächst keine Angaben bei der Polizei zu machen und sofort einen Strafverteidiger bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen.

Eine „Fahrerflucht" ist ein ziemlich komplexes strafrechtliches Gebilde und kann zu erheblichen Strafen führen, die nicht nur Geld, sondern auch den Führerschein kosten können.

Welche Strafe genau bei einer Fahrer flucht droht, lässt sich schwer vorhersagen. Das Gesetz sieht nur Strafrahmen vor, innerhalb dessen sich die Strafe bewegen muss - des Weiteren drohen erhebliche Konsequenzen bzgl. Ihres Führerscheins.

Bei der Fahrerflucht spielt vor allem die Schadenshöhe eine Rolle. Die Mehrzahl der Fahrerfluchten geschehen nicht nach schweren Unfällen, sondern nach Unfällen mit Bagatellschäden, und zwar vor allem im ruhenden Verkehr. entscheidend ist hier, ob der verursachte Schaden die Bagatellgrenze von ca. 1.300-1400 Euro überschreitet. Ab dieser Grenze geht die Rechtsprechung von einem „bedeutendem Schaden" aus. Liegt der Schaden darüber, so wird gem.§ 69 II Nr. 3 StGB der Führerschein für mindestens 6 Monate entzogen, darunter kann es zu einem mindestens 1-monatigem Fahrverbot kommen.

Die Geldstrafe bewegt sich im Bereich von ca. 20-60 Tagessätzen.

Mithilfe versierter anwaltlicher Tätigkeit kann auch eine Einstellung gegen Geldauflage erreicht werden, dann wird kein Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis fällig.

Bitte merken: Bei Fahrerflucht nie Angaben zur Sache oder zur Person, die gefahren sein könnte, machen!!!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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