Fahrerlaubnisentzug trotz medizinisch bedingten Cannabiskonsum rechtmäßig?

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Das ein regelmäßiger, freizeitlicher Cannabiskonsum bei Grenzwertüberschreitung des Tetrahydrocannabinolwertes im Blut zu Entziehung der Fahrerlaubnis durch die zuständige Führerscheinbehörde führt, ist unumstritten und auch weitestgehend in der Bevölkerung bekannt.

Jedoch ist Cannabis seit 2017 aufgrund einer Gesetzesänderung auch über ärztliches Rezept verfügbar, wenn andere Heilmethoden teilweise versagen, oder es zu Komplikationen beim Patienten kommt.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf musste im folgenden Fall darüber entscheiden, ob man auch einem Cannabispatienten, welchem die Blüten ärztlich legal verschrieben wurden, behördlich die Fahrerlaubnis entziehen darf.

Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Dem Betroffenen wurde mittels einer Ordnungsverfügung im August 2018 mit sofortigem Vollzug die Fahrerlaubnis entzogen. Der Grund dafür war, dass der Behörde Umstände bekannt wurden, dass der Fahrzeughalter regelmäßig Cannabis konsumiere. Der Betroffene wendet ein, dass er Cannabis auf ärztliche Verordnung konsumiere, um die Schmerzen seiner multiplen Sklerose zu lindern.

Die Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit entschieden, dass die Fahrerlaubnis von der Behörde rechtmäßig entzogen wurde, trotz ärztlicher Verordnung des Konsums. Denn die Ungeeignetheit des Autofahrens stehe allein schon wegen des nachgewiesenen regelmäßigen Konsums fest.

Das Gericht stellte fest, dass das Handeln der Behörde in solchen Fällen keinen eigenen Ermessensspielraum der Sachbearbeiter erlaube, sondern je nach gemessenen Werten eine gebundene Entscheidung erfordere. Grund dafür sei das Gebot der effektiven Gefahrenabwehr, welches in diesem Fall von der Führerscheinbehörde gewahrt werden müsse. Es kommt demnach nicht darauf an, ob der Fahrzeughalter Cannabis aus Genussgründen oder aus medizinischen Gründen konsumiere, aus toxikologischer Sicht überwiegt ab einem bestimmten Grenzwert das Gebot der Gefahrenabwehr gegenüber dem leiblichen Wohlbefinden des Patienten.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2018

– 14 L 2650/18 – 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gerne im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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