Sofortiger Fahrerlaubnisentzug nach Fahrt trotz gelegentlichem Cannabiskonsum?

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte aktuell darüber zu entscheiden, ob bei gelegentlichen Cannabiskonsum die Fahrerlaubnisbehörden unverzüglich die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen dürfen.

Der Entscheidung des BVerwG vom 11.04.2019 lagen unter anderem gegensätzliche Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Münster zugrunde, in denen erster es für erforderlich ansah, dass die Fahreignungsbehörde bei einer erstmaligen Drogenfahrt trotz THC-Blutwerten ab 1 ng/ml nicht ohne Weiteres die Fahrerlaubnis entziehen darf. Das Nordrhein-Westfälische Oberverwaltungsgericht sah dies hingegen anders und hielt die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis für zulässig.

Das BVerwG hat sich nun mit der Entscheidung vom 11.04.2019 von seiner seit 2014 bestehenden Rechtsprechung abgewendet und entschied, dass allein die Feststellung eines THC-Wertes von mindestens 1 ng/ml keine ausreichende Grundlage für die Entziehung der Fahrerlaubnis darstellt.

Die rechtliche Grundlage findet sich u. a. in Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nach der bei gelegentlichem Konsum zu prüfen ist, ob der Fahrer zwischen dem Führen eines Kraftfahrzeugs und dem Konsum von Cannabis trennen kann. Kann er dies nicht, gilt er – wie weiterhin bei Werten, die einen regelmäßigen Konsum indizieren – als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.  

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird nun voraussichtlich dazu führen, dass die Fahrerlaubnisbehörden bei Kenntniserlangung einer Fahrt unter THC-Einfluss die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU) – vermutlich in Verbindung mit der Erbringung eines Abstinenznachweises – fordern werden. 

Sollte Ihre Fahrerlaubnis nach gelegentlichem oder einmaligem Cannabiskonsum entzogen worden sein, wenden Sie sich schnellstmöglich an die Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen in Schwäbisch Gmünd.

Hinweis: Vorstehendes ist nur eine generelle Übersicht und ersetzt keinesfalls eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene anwaltliche Beratung.

Rechtsanwältin Elisa Treuter – in Schwäbisch Gmünd und Umgebung.

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