Familienrecht – der Partner will sich trennen, was muss ich jetzt beachten?

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Eine eheliche Trennung ist emotional sehr aufwühlend. Wer meinen ersten Rechtstipp kennt, weiß, dass ich befürworte: Rosenkrieg muss nicht sein!

Ist der Noch-Ehepartner allerdings uneinsichtig, störrisch oder hinterhältig, finden Sie hier wichtige, familienrechtlich erprobte Tipps zur sofortigen Selbsthilfe und zur vorsorglichen eigenen Absicherung:

  1. Gemeinsames Konto? Sofort nach der Trennungseröffnung bestehende Guthaben mindestens hälftig abbuchen auf Ihr eigenes Konto. Im Zweifel lieber mehr abheben, Rückzahlen ist einfacher als Rückfordern.
  2. Wichtige Unterlagen sichern! Originale an sich nehmen oder Kopien fertigen vom Stammbuch, das die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder beinhaltet. Ebenso Originale an sich nehmen oder Kopien fertigen von sämtlichen Nachweisen über gemeinsame Ankäufe oder Abzahlungen Zudem von Kreditverträgen, vom Mietvertrag und von Lebensversicherungsnachweisen. Mithin möglichst lückenlos sämtliche Unterlagen im Original oder in Kopie an sich nehmen, die all das belegen, was finanziell streitig werden könnte.
  3. Ganz wichtig bei ehelichen Unterhaltsforderungen für den voraussichtlich unterhaltsberechtigten Ehegatten: Kopien aktueller Gehaltsnachweise, Lohnbescheinigungen, vorläufige Bilanzen oder den jüngsten Steuerbescheid des voraussichtlich unterhaltsverpflichteten Ehegatten kopieren. Dem Unterhaltsverpflichteten zudem bereits für den ersten Monat nach räumlicher Trennung eine schriftliche Zahlungsfrist setzen. Der eingeforderte Unterhaltsbetrag kann vorläufig geschätzt werden. Ohne einen geforderten Betrag und ohne Fristsetzung kann rückwirkend Ehegattengetrenntlebendunterhalt nicht eingefordert werden.
  4. Einzahlungen in Versicherungen auf Rentenbasis / Bausparverträge / Riesterrenten bis zur Rechtskraft der Ehescheidung keinesfalls erhöhen, sondern möglichst auf Null setzen. Jeder Cent, den Sie weiter einzahlen, unterliegt dem Renten- oder Zugewinnausgleich und muss mit dem Ex-Partner geteilt werden.
  5. Wer steht im Mietvertrag? Vor Ihrem Auszug mit dem Vermieter reden, kündigen und Ihre Entlassung aus dem Mietverhältnis und damit aus Ihrer Mietzahlungsverpflichtung schriftlich bestätigen lassen.
  6. Erstellen Sie eine Hausratsliste. Wem gehört was? Wie soll gemeinsamer Hausrat bei einer räumlichen Trennung Ihrer Ansicht nach fair geteilt werden?
  7. Erstellen Sie bereits jetzt eine Liste mit entsprechenden Nachweisen für einen möglichen sog. Zugewinnausgleich: Wer hat was mit in die Ehe gebracht? Wurde während der Ehe gemeinsames Vermögen gebildet, z. B. Barvermögen oder der Wertzuwachs einer Immobilie?
  8. Wem gehört laut Grundbucheintrag das Eigenheim? Welche Bankverbindlichkeiten bestehen, wer haftet? Wer darf im Eigenheim wohnen bleiben, wer zahlt wen ggf. aus? Zwangsvollstreckung vermeiden!
  9. Kinder – das wichtigste Thema! Wer bleibt bei wem? Mutter, Vater, 2-Wochen-Lösung, Wechselmodell? Alle Modelle weisen Vor- und Nachteile auf. Das für alle Beteiligten günstigste Modell gilt es im Einzelfall zu ergründen.
  10. Das Umgangsrecht möglichst einvernehmlich regeln! Die Kinder dem anderen Elternteil – ungeachtet aller Verletzungen – nicht vorenthalten. Kinder wollen kein Elternteil verlieren.
  11. Kindesunterhalt sofort nach der räumlichen Trennung gegenüber dem unterhaltsverpflichteten Elternteil unter Anrechnung des staatlichen Kindergeldes und unter Fristsetzung geltend machen – rückwirkend kann Kindesunterhalt nicht eingefordert werden.
  12. Immer daran denken: Wir waren mal ein Paar – Rosenkrieg vermeiden, fair bleiben. Und: Wir sind und bleiben Eltern.

Für all Ihre rechtlichen Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ihre Familienrechtsanwältin Christine Schönburg aus Offenbach am Main


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