Fareds-Abmahnung - € 735,00 - Echo Alpha Inc. - was tun?

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Auch im neuen Jahr 2015 verschicken die Hamburger Anwälte Fareds Abmahnungen an Inhaber von Internetanschlüssen. Diesen wird vorgeworfen, einen Film des Rechteinhabers Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel über eine Tauschbörsensoftware wie µTorrent 2.0.4 illegal heruntergeladen und dabei auch illegal für Dritte zum Download angeboten zu haben. Abgemahnte sollten € 735,00 bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung von Fareds erhalten? Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat Erfahrung mit hunderten Fareds-Abmahnungen und kann prüfen, ob Sie als Abgemahnter überhaupt verpflichtet sind, eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben und etwas zu bezahlen.

Abmahnung von Fareds – rechtsmäßig oder rechtswidrig?

Gehen Sie davon aus, dass tatsächlich jemand den Film der Echo Alpha Inc. über den Internetanschluss angeboten hat. Oft gibt es Zufälle oder Konstellationen, an die man im ersten Moment nicht denkt. Jedenfalls sind derartige Abmahnschreiben von Fareds, sofern sie per Post kommen, kein Betrug oder Fakes.

Anschlussinhaber haften oft gar nicht

Zentrale Frage ist, ob der Abgemahnte tatsächlich haftet. Der Abgemahnte ist nur dann zur Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung verpflichtet, wenn er selbst Täter der Urheberrechtsverletzung war oder er als sog. „Störer“ hierfür haftet. Die Störerhaftung entfällt immer dann, wenn keine Pflichtverletzung des Abgemahnten vorgelegen hat. Der Bundesgerichtshof hat bezüglich minderjähriger und volljähriger Familienmitglieder, Landgerichte haben hinsichtlich anderer Mitnutzer des Internets bereits mehrfach entschieden, gegenüber wem Pflichten bestehen und wie diese verletzt werden.

Böse Falle: Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und € 150 bezahlen

Vorsicht! Auch die modifizierte Unterlassungserklärung stellt einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag dar. Wer nicht Täter oder Störer war, schuldet diese gefährliche Unterlassungserklärung nicht. Schon gar nicht sollte man € 100 oder € 150 an Fareds überweisen, wenn man nicht haftet. Eine solche Zahlung stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar.

Lassen Sie von Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. prüfen, ob Sie als Abgemahnter überhaupt für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind.

Auch wenn Sie meinen, unschuldig zu sein, sollten Sie zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen auf die Abmahnung reagieren. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat bereits über 17.000 Filesharing-Abmahnungen bearbeitet und kann für Sie prüfen, ob Sie überhaupt haften bzw. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen.

Kostenlose Erstberatung auch am Wochenende

Sie können mich telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich (auch am Wochenende) von 8:00 Uhr bis 20:00 (auch am Wochenende) erreichen oder nutzen Sie das Kontaktformular unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/fareds-abmahnung/.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Wir freuen uns auf Ihren Anruf.


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