Fareds - Abmahnung für Dallas Buyers Club

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Die Hamburger Anwälte Fareds versenden Abmahnungen im Auftrag der Dallas Buyers Club, LLC. Fareds fordern wegen des illegalen Uploads des Films „Dallas Buyers Club“ in einer Internettauschbörse eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und einen pauschalen Vergleichsbetrag von € 1.200,00 zur Abdeckung aller Schäden.

Ist die Fareds-Abmahnung für „Dallas Buyers Club“ Abzocke oder Betrug?

Im Normalfall wurde der Film tatsächlich illegal angeboten. Der Anschlussinhaber haftet aber nur, wenn er selbst Täter war oder bestehende Aufklärungspflichten verletzt hat und somit Störer war. Bestand keine Aufklärungspflicht, wie bereits für Ehepartner und volljährige Kinder höchstrichterlich entschieden, entfällt die Verantwortlichkeit – und mit ihr jegliche Haftung. 

Schwerpunkt einer anwaltlichen Prüfung bei einer Fareds-Abmahnung ist also die Frage, ob der Anschlussinhaber überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben muss. Danach ist zu klären, ob der Abgemahnte Schadensersatz zu leisten hat.

Keine Unterlassungserklärung an Fareds

Geben Sie wirklich nur im Falle, dass Sie als Täter oder Störer verantwortlich sind, ein Unterlassungserklärung ab, da hierdurch ein lebenslang gültiger Unterlassungsvertrag zustande kommt. Sind Sie nicht verantwortlich, müssen Sie überhaupt keine Unterlassungserklärung abgeben. Ihr finanzielles Risiko nach Abgabe der Unterlassungserklärung sind Vertragsstrafen von € 5.000,00 pro Verstoß. Selbst wenn die Verantwortlichkeit feststeht, bedürfen mitgeschickte Unterlassungserklärungen der anwaltlichen Überarbeitung, da sie oft zu weit gefasst sind. Hier aus Gründen der „Kostenersparnis“ auf einen Spezialanwalt zu verzichten, stellt sich oft als Fehlkalkulation heraus. 

Keine Experimente – erfahrener Anwalt hilft bundesweit

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat Erfahrung mit mehr als 17.000 Filesharing-Abmahnungen. Jemanden mit mehr Erfahrung werden Sie bundesweit schwer finden.

Wenn auch Sie eine Fareds Abmahnung wegen „Dallas Buyers Club“ erhalten haben, rufen Sie mit am besten sofort an. Die telefonische Ersteinschätzung der Sach- und Rechtslage ist kostenlos. Sie erreichen die Rechtsanwaltskanzlei Hechler Montag bis Sonntag zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr.

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