FAST Fashion Brands GmbH mahnt weiterhin Markenverletzungen über CBH Rechtsanwälte ab

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1. Was wird abgemahnt?

Uns liegen erneute Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte aus Hamburg vor, welche für das Unternehmen FAST Fashion Brands GmbH auftreten. Dieses Unternehmen ist tätig im Bereich Bekleidung, Accessoires und Schuhe und ist Inhaberin der eingetragenen Marke „MO“ (Deutsche Marke unter Reg.-Nr. 399 39 194, Internationale Marke unter Reg.-Nr. 994643).

FAST Fashion Brands wirft den abgemahnten Händlern vor, in Onlineshops oder Internethandelsplattformen Bekleidung, Taschen oder ähnliche Produkte anzubieten und dafür die Bezeichnung „MO“ in Überschriften oder Beschreibungen von Artikeln markenmäßig zu benutzen, ohne dafür die Erlaubnis der Rechtsinhaberin zu besitzen.

2. Was fordert der Gegner?

Der abgemahnte Händler wird zur Unterlassung der jeweils streitgegenständlichen Angebote mit dem Markenzeichen „MO“ aufgefordert und soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die Vertragsstrafe soll für jeden Fall der Zuwiderhandlung nach billigem Ermessen angemessen festgesetzt werden und vom Landgericht Hamburg überprüfbar sein.

Die Rechtsanwaltskosten werden zumeist je nach Fall zu Gegenstandswerten zwischen 50.000,00 Euro und 150.000,00 Euro berechnet, was zu Geschäftsgebühren und Auslagen in Höhen zwischen 1.531,90 Euro und 2.305,40 ohne MwSt. führt. Im Regelfall kommt dazu noch die Erstattung von Gebühren für durchgeführte Testkäufe.

3. Wie sollen Sie als Abgemahnter reagieren?

Sollten auch Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sein oder möglicherweise bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten haben, ist umgehendes Handeln erforderlich. Das Ignorieren einer solchen Abmahnung kann schwerwiegende Folgen haben. CBH Rechtsanwälte prüfen Ihre Angebote weiterhin und fordern unverzüglich Vertragsstrafen, sobald ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung möglich erscheint. Dabei ist zu beachten, dass Sie u. U. auf Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay für ein Verhalten des Plattformbetreibers auf Zahlung einer Vertragsstrafe haften können, selbst wenn Sie das Verhalten des Betreibers vorher überhaupt nicht beauftragt haben.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Unsere Kanzlei ist national und international im Bereich Markenrecht / Gewerblicher Rechtsschutz tätig. Die Sichtung Ihrer Unterlagen sowie unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Sie können uns per E-Mail, per Fax oder per Post erreichen. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite. Darüber hinaus raten wir Ihnen Folgendes:

  • Nehmen Sie persönlich keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, ohne anwaltlich beraten zu sein.
  • Geben Sie noch keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, insbesondere keine Unterlassungserklärung.
  • Erteilen Sie noch keine Auskünfte und überweisen Sie noch kein Geld an den Gegner, bis Sie über die Tragweite Ihrer Handlungen aufgeklärt wurden.

4. Warum Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte?

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Das Markenrecht ist ein wichtiger Teil hiervon. Wir haben über ein Jahrzehnt anwaltliche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und wir haben viele Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Dabei ist ein Fachanwalt ist auch nicht teurer als ein lokaler Allgemeinanwalt. Er hat in der Regel allerdings aufgrund seiner Spezialisierung eine deutlich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus seinem Bereich.

Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Anmeldung von Marken oder bei der Verteidigung einer bestehenden Marke. Bei Bedarf prüfen wir auch Ihren Onlineshop oder Verkaufsauftritt auf einer Internetplattform auf (weitere) Verstöße und helfen Ihnen, sich vor zukünftigen Abmahnungen zu schützen. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die regelmäßig um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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