FFP2-Masken: Wer soll das bezahlen? - Hilfestellung für Hartz-IV-Empfänger

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Der Regelbedarf ab 2021 beträgt 446,00 € für einen alleinlebenden Erwachsenen. Davon sind 17,02 € für die Gesundheitspflege/Hygieneartikel (Zahnpasta, Shampoo, u.a.) vorgesehen. Wenn ein Hartz-IV-Empfänger täglich mit den öffentl. Verkehrsmittel fahren muss, dann liegt es auf der Hand, dass die nunmehr verpflichteten FFP2-Masken / OP-Masken davon nicht bezahlt werden können. 

Beim ersten Lockdown wurden Klagen aufgrund der Übernahme der Kosten für die Beschaffung von Masken abgewiesen. Begründet wurde das damit, dass auch haushaltsübliche Tücher, Schals u.ä. geeignet erschienen der Maskenpflicht nachzukommen. 

Die Politiker sind sich bislang uneinig, ob die Mehrkosten für die Masken aus der Staatskasse bezahlt werden sollen.

Jedoch könnten FFP2-Masken einen Mehrbedarf i.S.d. § 21 Abs. 6 SGB II darstellen:

Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.

 

Bitte bedenken Sie, dass das Kostenrisiko für den Kauf der Masken zunächst bei Ihnen verbleibt. Insoweit wäre es ratsam, nach Möglichkeit abzuwarten, ob die Politiker doch noch zu einer Lösung kommen. 

Wenn Sie jedoch bereits eine erhebliche Summe für die Masken ausgegeben haben, so können Sie wie folgt vorgehen:

 

Wie sollten Sie nun vorgehen?

 

  1. Beantragen Sie Mehrbedarf bei Ihrem Jobcenter.
  2. Fügen Sie dem Antrag Quittungen der Masken bei.
  3. Begründen Sie den Antrag, weshalb und wie häufig Sie die Masken benutzen.
  4. Sollten Sie eine Ablehnung erhalten, beachten Sie die Widerspruchsfrist (1 Monat) und erheben Sie fristgerecht Widerspruch.

Wünschen Sie anwaltliche Hilfe, können Sie sich gerne an mich wenden.

Foto(s): Dennis Hildebrandt

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