Filesharing-Abmahnung Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH wegen Film „Fack ju Göhte 2“

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Die bundesweit für ihre Abmahntätigkeit im Urheberrecht bekannte Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München versendet derzeit Abmahnungen für die Constantin Film Verleih GmbH wegen der Verbreitung des Films „Fack ju Göhte 2“.

Wie stets in solchen Fällen wird an den Inhaber des jeweiligen Internetanschlusses geschrieben, der angeblich für die öffentliche Zugänglichmachung des Films „Fack ju Göhte 2“ verantwortlich sein soll. Entweder soll er als unmittelbarer Täter der Urheberrechtsverletzung haften, oder als sogenannter Störer für das Verhalten des richtigen Täters verantwortlich sein. Verlangt wird die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Regelmäßig wird durch Waldorf Frommer angeboten, die Angelegenheit außergerichtlich durch die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 815 € beizulegen.

Sie haben als Inhaber eines Internetanschlusses eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des öffentlichen Zugänglichmachens des Films „Fack ju Göhte 2“ erhalten und sind sich jetzt nachvollziehbarer Weise nicht sicher, wie Sie sich weiter verhalten sollen?

Überprüfen Sie zunächst:

  • Ob der Film „Fack ju Göhte 2“ tatsächlich über ihr Internet über ein sogenanntes Filesharing- Programm an andere Internet-Nutzer verbreitet worden sein könnte. Findet sich eine entsprechende Filmdatei auf ihrem Computer? Oder befindet sich ein entsprechendes Filesharing-Programm auf Ihrem Rechner oder gegebenenfalls auf einem anderen internetfähigen Endgerät?
  • Versuchen Sie zu rekonstruieren, ob Sie zu dem angeblichen Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung zu Hause waren und das Internet genutzt haben. Waren Sie vielleicht ganz woanders und hatten keinen Zugriff auf das Internet? Kommen in diesem Fall andere Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte als Täter in Betracht? Welchen Personen haben Sie die Möglichkeit gegeben, Ihren Internetanschluss zu nutzen?

Erste Schritte, die Sie unternehmen sollten und was Sie lieber nicht tun sollten:

  • Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die von Waldorf Frommer übersandte Unterlassungserklärung. Sie enthält Regelungen, die sich zu Ihrem Nachteil auswirken werden, wenn Sie sie unterzeichnen und zurücksenden. Wenn Sie absolut nicht wissen, wie es möglicherweise zu der Urheberrechtsverletzung gekommen sein könnte, sollten Sie die Erklärung erst recht nicht unterzeichnen. Sie wissen dann nicht, wie Sie die Gefahr beseitigen sollen, dass der Film „Fack ju Göhte 2“ erneut über Ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht wird. Wenn dies aber dann tatsächlich passiert und Sie zuvor eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, dann kann es sehr teuer werden. Wenn Waldorf Frommer hiervon nämlich Kenntnis erhält, wird von Ihnen eine Vertragsstrafe in Höhe von mehreren 1000 € gefordert werden.
  • Telefonische Unterhaltungen mit Waldorf Frommer sind ebenfalls nicht zu empfehlen. Der jeweils sachbearbeitenden Anwalt oder die Anwältin ist nicht daran interessiert, Ihnen bei der Klärung des Sachverhalts zu helfen oder gar Sie entlastende Umstände zu ermitteln. Das einzige Ziel, was Waldorf Frommer hat, ist möglichst schnell möglichst viel Geld von Ihnen zu erhalten.

Es ist nachvollziehbar, wenn Sie Sorge haben, dass Sie durch die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts weitere unabsehbar hohe Kosten verursachen. Seriös arbeitende Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung gegen Abmahnungen dieser Art spezialisiert haben, wissen das und bieten ihren Mandanten eine außergerichtliche Vertretung zu einem angemessenen und transparenten Pauschalpreis an.

Sind Sie selbst nicht Täter der angeblichen Urheberrechtsverletzung, so besteht durchaus eine gute Chance, dass Sie letzten Endes keinen Cent an Waldorf Frommer werden zahlen müssen. Die Rechtsprechung ist in Filesharing-Abmahnungen zwar noch durchaus recht und einheitlich; wenn es jedoch gelingt, nachzuweisen, dass konkret zu benennende dritte Personen zu exakt dem Zeitpunkt, an dem der Film „Fack ju Göhte 2“ öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll, Zugriff auf Ihr Internet genommen haben, dann haben Sie sich in der Regel hinreichend entlastet. Damit allein ist es regelmäßig zwar nicht getan, vielmehr muss der zu Ihrer Verteidigung vorzubringende Sachverhalt noch etwas mehr ins Detail gehen; dies hat sich aber in einer Vielzahl meiner Filesharing- Mandate als vergleichsweise problemlos herausgestellt.

Wichtig ist nur, dass Sie zeitnah reagieren. Wenn Sie mehrere Wochen oder Monate nichts tun, so können Sie sich sicher sein, dass Waldorf Frommer Sie nicht vergessen wird, sondern in regelmäßigen Abständen Mahnungen versenden und gegebenenfalls irgendwann sogar einen Mahnbescheid beantragen wird. Solange Sie sich daher noch erinnern können, was an dem fraglichen Tag zu der fraglichen Zeit passiert ist, sollten Sie schnellstmöglich selber einen Rechtsanwalt zur Wahrung Ihrer Interessen beauftragen.

Ich berate meine Mandanten seit 2006 u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts. Auch das Filesharing gehört zu meinen Schwerpunkten. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Fack ju Göhte 2“ erhalten haben, treten Sie gerne unverbindlich mit mir in Kontakt. Das Ziel meiner Tätigkeit ist stets, dass Sie nach Möglichkeit keinen Cent an Waldorf Frommer zahlen.

Übersenden Sie mir bitte die Abmahnung per E-Mail oder per Fax. Eine Übersendung per Post ist auch möglich, wegen der kurzen Fristen aber eher nicht zu empfehlen. Sie können mich auch gerne vorab telefonisch kontaktieren; die erste Kontaktaufnahme ist kostenlos, d.h. durch die Übersendung der Abmahnung und eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten entstehen Ihnen keine Kosten. Ein Termin bei mir vor Ort ist nicht zwingend notwendig. Fälle dieser Art können mittels E-Mail und Telefon/Telefax bundesweit bearbeitet werden. Erwarten Sie keine langen Wartezeiten. Sollte ich nicht sofort persönlich erreichbar sein, hinterlassen Sie mir eine Nachricht und ich rufe schnellstmöglich zurück.



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