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Finanzkrise: Übertragung fauler Wertpapiere jetzt auch endgültig möglich

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich EU und Bundesregierung am 29. Januar 2009 darauf geeinigt, dass Banken ihre faulen Wertpapiere länger als die ursprünglich vorgesehenen 36 Monate dem Staat übertragen können. In bestimmten Fällen ist jetzt auch eine endgültige, dauerhafte Übertragung an den Staat möglich.

Im Zuge des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes wurde es Banken ermöglicht, risikobehaftete Wertpapiere an den Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin (Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung) zu übertragen. Neben der Vergütung wird auch festgelegt, ob die Finanzinstitute die für die Zeit der Übernahme durch die SoFFin eingetretenen Verluste vollständig ausgleichen müssen.

Eine endgültige Übertragung auf den Staat ist möglich, wenn schon vor der Übertragung auf den SoFFin mit Brüssel eine Einigung bezüglich der Vergütung getroffen wurde. Das gilt auch für Fälle, in denen ein Finanzinstitut den Wertverlust nicht vollständig ausgleichen kann, wenn man sich über die Vergütung geeinigt hat.

Weitere Informationen rund um das Thema Finanzmarktkrise finden Sie in den  anwalt.de-Rechtstipps US-Immobilienkrise, Bankenpleiten und Aktiensturz: Grundwissen rund um die Börse und Cross-Border-Leasing: Kommunen im Strudel der Finanzkrise.

Die Informationen beziehen sich auf eine aktuelle Pressemeldung der EU-Kommission, die Genehmigung wird demnächst unter dem Zeichen N625/2008 hier veröffentlicht.

(WEL)


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