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US-Immobilienkrise, Bankenpleiten und Aktiensturz: Grundwissen rund um die Börse

  • 6 Minuten Lesezeit
Monique Michel anwalt.de-Redaktion

Angesichts der Immobilienkrise in den USA ist auch das internationale Börsengeschehen mit den aktuellen Reaktionen der Finanzmärkte wieder in den Fokus gerückt. Doch wie hängen die Aktienkurse in Deutschland überhaupt mit geplatzten Hypothekendarlehen in den USA zusammen und was für Geschäfte werden eigentlich an Börsen getätigt? Die Redaktion von anwalt.de gibt einen Überblick über die wesentlichen Börsengeschäfte und -zusammenhänge.

[image]Die unterschiedlichen Börsen

Die Börse ist ein Handelsplatz für bestimmte Börsenwaren zu dem nur professionelle Teilnehmer zugelassen sind. Es gibt nicht „die Börse“ schlechthin, vielmehr unterscheidet man verschiedene Börsen je nach Art der gehandelten Börsenware oder nach Art der Geschäftsabwicklung. Dementsprechend spricht man von Warenbörsen (z.B. für Rohstoffe, Energie, Produkte), von Wertpapierbörsen (für Wertpapiere und ihre Derivate), Terminbörsen (Abwicklung von Termingeschäften, sog. Futures und Options z.B. an der EUREX), Versicherungsbörsen (Handel von Prämien/Beteiligungen zwischen Versicherern, Maklern u.a.) und Frachtbörsen (Handel mit Frachtraumkapazitäten).

Man unterscheidet weiter zwischen der Präsenzbörse, dem sogenannten „Parkett“, wo Börsenmakler in Person miteinander die Geschäfte schließen und den Computerbörsen, wo Makler ortsunabhängig die Geschäfte abwickeln können.


Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter „Börse“ jedoch stets die Wertpapierbörsen, z.B. die Frankfurter Börse, die New York Stock Exchange (NYSE), die London Stock Exchange (LSE) oder die Tokyo Stock Exchange (TSE). Neben der Frankfurter Börse als Leitbörse gibt es weitere 7 Wertpapierbörsen in Deutschland sowie die European Energy Exchange in Leipzig für den Energiehandel und die Warenterminbörse in Hannover.


Rechtsgrundlagen: BörsG und WpHG

Die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Börsen legt das Börsengesetz (BörsG). Es bestimmt, dass eine Börse regelmäßig der Genehmigung durch den Wirtschaftsminister bedarf und unter der jeweiligen Börsenaufsicht unterliegt. Das ist auf Bundesebene die BAFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), die über das Verbot von Insider-Geschäften, Kurs- und Marktmanipulationen und die Einhaltung von Melde- und Berichtspflichten der Börsenteilnehmer wacht. Das BörsG enthält weiter zahlreiche Vorschriften für die Zulassung und die Pflichten von Börsenhändlern und Börsenmaklern. Auf seiner Grundlage hat auch jede Börse eine eigene Börsenordnung (Satzung).

Im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) finden sich dann die speziell für den Wertpapierhandel geltenden Vorschriften, so etwa die Definitionen unterschiedlicher Wertpapiere, Derivate oder Finanztermingeschäfte. Es dient neben dem Börsengesetz v.a. dem Anlegerschutz und soll so auch den Finanzplatz Deutschland international attraktiv machen.


Die Teilnehmer des Börsengeschehens

Eine Börse ist eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, sie wird jedoch in der Regel von einem Privatunternehmen getragen. So ist die Deutsche Börse AG etwa die Trägerin der Frankfurter Wertpapierbörse. Deren Geschäftsführung ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf des börslichen Geschäftsverkehrs. Die Geschäfte an der Börse werden von Börsenhändlern und Börsenmaklern geschlossen. Börsenmakler sind Handelsmakler, die den Kauf und Verkauf von Wertpapieren vermitteln und auch den Ausgleich zwischen Kauf- und Verkaufsaufträgen (Order) durchführen. Börsenhändler dagegen sind Personen, die für ein Unternehmen an der Börse tätig werden, das selbst als Börsenmakler zugelassen ist. Sowohl für Börsenmakler als auch Händler gilt, dass sie die geeignete berufliche Qualifikation und Zuverlässigkeit nachweisen müssen, um nach § 16 BörsG zugelassen zu werden.


Die unterschiedlichen Wertpapiere

An Wertpapierbörsen (auch Effektenbörsen genannt) wird entweder mit Wertpapieren (sogenannten Effekten), Derivaten, Devisen, Edelmetallen oder Edelmetallderivaten gehandelt. Zu den Wertpapieren gehören Aktien, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Optionsscheine und Pfandbriefe.


Aktie: In einer Aktie wird der Anteil eines Aktionärs am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verbrieft. Aktien gibt es als Nennbetragsaktie (z.B. auf den Nennbetrag von 100 €) oder als Stückaktie (z.B. Aufteilung des Grundkapitals in 1.000 Stückaktien, die alle den gleichen Anteil am Wert der AG haben). Nur die Aktien von „börsennotierten“ Aktiengesellschaften werden an der Börse gehandelt. Die größten und finanzstärksten 30 Aktiengesellschaften in Deutschland werden in den DAX, den Deutschen Aktienindex aufgenommen. Der DAX-Wert spiegelt dadurch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung der großen deutschen Unternehmen wider.


Schuldverschreibung: Sie ist ein Wertpapier, in dem sich der Schuldner zur Zahlung einer Geldsumme mit einem festen Zinssatz (Obligation) oder zu einer sonstigen Leistung verpflichtet. Es gibt unterschiedliche Arten (Inhaberschuldverschreibung, Teilschuldverschreibung u.v.m.), die jedoch alle meist als langfristiger Kredit eingesetzt werden. Schuldverschreibungen werden auch als „Anleihen“ oder „Obligationen“ bezeichnet.


Genussschein: Er ist eine Zwischenform aus Aktie und Anleihe. Der Inhaber eines Genussscheins hat gegen die ausgebende Gesellschaft den Anspruch auf Rückzahlung des Nominalwertes (verbrieft auf dem Genussschein selbst) und zusätzlich ein Recht auf Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös des Unternehmens. Im Fall der Liquidation werden Genussscheininhaber jedoch erst nach allen anderen Gläubigern berücksichtigt.


Optionsschein: Er räumt seinem Inhaber das Recht ein, z.B. Aktien, Devisen, Edelmetalle o.a. innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem bestimmten Kursverhältnis/Bezugsverhältnis zu erwerben. Beispiel: Der Optionsschein berechtigt zum Erwerb von Aktien zum Preis von 100 €. Die AG muss dem Optionsinhaber Aktien zu diesem Preis anbieten, auch wenn der Kurswert darüber liegt, z.B. bei 150 €. Anstatt die Aktien zu erwerben kann der Inhaber auch den Optionsschein selbst veräußern, z.B. für 120 €. Er macht einen Gewinn von 20 € und der Erwerber kann die Option ausüben und Aktien zum Wert von 100 € statt zum Kurswert von 150 € verlangen, er hat somit 30 € gespart.


Pfandbrief: Er wird entweder als Hypothekenpfandbrief, Öffentlicher Pfandbrief oder als Schiffspfandbrief von Pfandbriefbanken ausgegeben und ist regelmäßig an der Börse notiert. Pfandbriefe gelten als besonders sichere Form der Schuldverschreibung, weil sie zusätzlich durch Hypotheken, andere Grundpfandrechte, Forderungen gegen die öffentliche Hand oder Schiffshypotheken abgesichert sind. Entsprechend der hohen Sicherheit ist jedoch die Verzinsung oft geringer als bei anderen Wertpapieren.


Was sind Derivate, Finanztermingeschäfte, Börsentermingeschäfte?

Als Derivate (latein. “Abgeleitetes“) bezeichnet man gegenseitige Geschäfte, deren Preis sich nach dem Marktwert einer zugrundeliegenden Ware im weitesten Sinne ableiten lässt. So können Derivate sich auf Wertpapiere (Aktien, Anleihen etc.), Rohstoffe, Devisen beziehen oder sich nach Zinssätzen oder Indices (DAX, Dow-Jones etc.) richten.

Der frühere Begriff des Börsentermingeschäfts wurde durch den des Finanztermingeschäfts ersetzt. Beim Finanztermingeschäft handelt es sich um Anschaffungsgeschäfte über Derivate und Optionsscheine. Dabei wird zum aktuellen Zeitpunkt bereits der Preis festgelegt, das Geschäft soll aber erst später erfüllt werden. Kennzeichnend dabei ist, dass das Risiko eines Totalverlusts oder die Pflicht zum Nachschuss entstehen kann. Im Gegenzug bietet das Finanztermingeschäft jedoch bei bereits geringem Kapitaleinsatz durch die Hebelwirkung im besten Fall auch eine überproportionale Gewinnchance.


Die Immobilienkrise und ihre Börsenwirkung

Die Ursachen für die Immobilienkrise in den USA ist wohl auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Zum einen wurde bereits noch zu Zeiten von Präsident Reagan das Bankwesen dereguliert, dem Änderungen der Zentralbankpolitik folgten. In den Jahren 2001-2003 wurden die Leitzinsen zur Ankurbelung der Wirtschaft gesenkt und Kredite billig. So konnten sich auf einmal viel mehr Menschen zu diesen günstigen Konditionen Immobilienkredite leisten. Die Banken wiederum gingen hohe Risiken bei der Kreditvergabe ein, vielfach ohne oder nur mit geringer Sicherheitsleistung. Als in der Folge die Zinsen wieder stiegen, konnten viele Kreditnehmer ihre Kredite nicht mehr bedienen und mussten die Immobilien veräußern. Die zugehörigen Kredite waren aber bereits von den ursprünglichen Banken an andere Investoren weiterverkauft. Diese Investoren, v.a. Banken und sogenannte Hedge-Fonds, mussten nun die Verluste abschreiben und gerieten so selbst in eine finanzielle Schieflage.

Infolge der weltweiten Verknüpfung der Finanzunternehmen und -märkte wirkt sich deren Schwäche ebenso weltweit und damit auch auf dem deutschen Börsenmarkt aus.

Wenn man in solchen Situationen nicht nur auf die Erholung der Finanzmärkte hoffen will, kann man sich rund um die rechtlichen Aspekte von Finanz- und Investitionsgeschäften sowie im Fall von Verlusten fachlich beim kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen. Er hilft auch weiter, wenn es um eventuelle Haftungsfragen im Zusammenhang mit Anlageberatung geht.

(MIC)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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