Flexible Testamentsgestaltung

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Das deutsche Erbrecht gibt Testierenden einige Möglichkeiten, ein Testament flexibel zu gestalten. Hier sind einige Möglichkeiten:

  1. Testamentsform: Ein Testament kann als eigenhändiges Testament, notarielles Testament oder öffentliches Testament erstellt werden. Ein eigenhändiges Testament kann vom Testierenden selbst handschriftlich geschrieben werden, während ein notarielles oder öffentliches Testament vor einem Notar erstellt werden muss. Die Wahl der Testamentsform hängt von den individuellen Umständen und Wünschen des Testierenden ab.
  2. Verfügungen von Todes wegen: Ein Testament kann verschiedene Verfügungen von Todes wegen enthalten, wie beispielsweise Vermächtnisse, Erbeinsetzungen und Teilungsanordnungen. Eine Vermächtnisregelung ermöglicht es dem Testierenden, einem bestimmten Begünstigten einen bestimmten Gegenstand zu übertragen, während eine Erbeinsetzung die Übertragung des gesamten oder eines Teils des Nachlasses auf eine oder mehrere Personen vorsieht. Eine Teilungsanordnung kann den Nachlass auf verschiedene Erben aufteilen.
  3. Vor- und Nacherbschaft: Ein Testierender kann auch eine Vor- und Nacherbschaft anordnen. In diesem Fall wird der Nachlass zunächst dem Vorerben übertragen, der ihn während seines Lebens besitzt und verwaltet. Nach dem Tod des Vorerben geht der Nachlass auf den Nacherben über.
  4. Flexibles Ehegattentestament mit Vor- und Nacherbfolge: Die Ehegatten können im Rahmen einer testamentarisch angeordneten Vor- und Nacherbfolge flexibel gestalten, dass der zuerst versterbende Ehegatte den Kindern ein Vermächtnis zuwendet, das den Zweck hat, den Kindern als Ersatz eine Abfindung einzuräumen und ihnen ermöglicht, Erbschaftssteuerfreibeträge auszuschöpfen. Die Ausgestaltung dieses Vermächtnisses obliegt dem überlebenden Ehegatten.
  5. Testamentsvollstreckung: Eine Testamentsvollstreckung kann angeordnet werden, um sicherzustellen, dass die Verfügungen des Testaments ausgeführt werden. Der Testamentsvollstrecker wird vom Testierenden benannt und hat die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten und zu verteilen.
  6. Widerruf und Änderung: Ein Testament kann jederzeit vom Testierenden widerrufen oder geändert werden. Es empfiehlt sich, Änderungen oder Widerrufe schriftlich zu dokumentieren und das Testament gegebenenfalls neu zu errichten.

Es ist wichtig, dass ein Testament sorgfältig und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände gestaltet wird. Hierzu berate ich Sie gern.



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