FONDAX Capital Select/FONDAX Premium Select – Schadensersatz möglich

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Von der Aktona Vermögensverwaltung GmbH (bis 2008: Fondax Vermögensverwaltung GmbH) sind bisher insgesamt 4 Beteiligungsfonds aufgelegt worden. Von besonderem Interesse sind dabei die Fonds „FCS Capital Select"  (platziert 2005 - 2008) und  „FPS Premium Select" (platziert ab 2007), die in unserer Beratungspraxis zunehmend eine Rolle spielen. Während der FCS in Immobilien, Schiffsbeteiligungen und Private Equity investiert ist Unternehmensgegenstand des FPS der Handel mit Geldmarktfonds, Rentenfonds und Aktienfonds.

Es besteht die Möglichkeit, sich an den Gesellschaften per Einmaleinlage oder in Form eines Ratensparplans zu beteiligen. Letzteres wird vor allen Kleinanlegern angeboten, die nur über ein geringes Kapital verfügen. Die Laufzeiten liegen hier zwischen 10 und 25 Jahren. Bei all diesen Beteiligungen handelt es sich um hochspekulative Kapitalanlagen die einem erheblichen Markt- und damit Verlustrisiko ausgesetzt ist. Da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt ist ein  Totalverlust  möglich. Darüber hinaus handelt sich  um klassische „Blind-Pool-Anlagen", bei der die Beteiligungsobjekte dem Anleger nicht bekannt sind und der Gesellschafter daher voll dem Geschick der handelenden Personen ausgesetzt ist (Managementrisiko).

Wie wir aus zahlreichen Gesprächen mit von uns vertretenen Anlegern wissen, wird sowohl  im Rahmen der  Beratungsgespräche als auch in den verwendeten Unterlagen auf diese Risiken nicht hingewiesen. Vielmehr wird Anlage als sichere Kapitalanlage empfohlen, die auch für die Altersvorsorge geeignet sei. Die Ratenbeteiligung wird hier als „Sparplan" angeboten, was entsprechende Sicherheit suggeriert. Auch der häufig in der Beratung verwendete Kurzprospekt stellt das Thema Sicherheit in den Vordergrund. So wird z.B. im Kurzprospekt zum FPS mit Schlagworten wie „überdurchschnittliche Rendite, optimale Risikobegrenzung, professioneller Portfolioverwaltung oder auch unabhängiger Mittelverwendungskontrolle" eine Sicherheit und Seriosität suggeriert, die so nicht existiert. Hinzu kommt, dass bei den Ratenverträgen eine Kündigung der Beteiligung erst nach frühestens 10 Jahren möglich ist.

Die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus. Ausschüttungen erfolgten bisher keine, entsprechende Jahresabschlüsse wurden bisher nicht vorgelegt. Gesellschafterversammlungen für die Jahre 2011 und 2013 haben ebenfalls bisher nicht stattgefunden. Möchte man als Gesellschafter Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung einholen werden solche Anfragen in der Regel nicht beantwortet.

Die KKWV-Anwaltskanzlei hat in den vergangenen Monaten für eine Vielzahl von Anlegern versucht entsprechende Informationen über die Entwicklung der Beteiligungen zu erhalten bzw. außergerichtliche Einigungen hinsichtlich der Rückabwicklung der Beteiligungsverträge zu erreichen.

Nachdem die verantwortlichen Gesellschaften sich einer außergerichtlichen Regelung konsequent verweigert haben, wurde nunmehr eine erste Schadensersatzklage auf Rückabwicklung zum LG Memmingen eingereicht.  Weitere Klagen sind in Vorbereitung.

Die Klage richtet sich dabei gegen die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft, die Aktona Vermögensverwaltung GmbH und die Aktona Beteiligungs-Treuhand GmbH. Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14.05.2012, Az. II ZR 69/12) haften Gründungsgesellschafter auf für die fehlerhafte Aufklärung von Anlegern durch Vermittler sowie fehlerhafte Verkaufsunterlagen. Wir gehen davon aus, dass in vielen Fällen eine ordnungsgemäße Aufklärung nicht erfolgt ist. Zudem weisen die Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekt, Kurzprospekt) entsprechende Fehler auf. Wir gehen daher davon aus, dass Schadensersatzansprüche in vielen Fällen begründet sein dürften, zumal bereits einige positive Urteile gegen die Gründungsgesellschafter vorliegen.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht für eine fachkundige Prüfung des jeweiligen Einzelfalls gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an: Wir helfen Ihnen weiter. Ansprechpartner ist Herr RA Rainer J. Kositzki (info@kkwv-augsburg.de oder Tel: 0821/43 99 86 70).

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht  ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. 


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