Forderung FID Verlag GmbH durch das Inkassobüro ADU Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH

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Forderungen des FID Verlags: Tipps für betroffene Verbraucher

In der heutigen Zeit ist der Zugang zu hochwertigen Informationen über Gesundheit, Naturwissenschaften und persönliche Finanzen von unschätzbarem Wert. Der FID Verlag GmbH ist ein Unternehmen, das genau das bietet: Abonnements für medizinische und naturwissenschaftliche Gesundheitsinformationen sowie Verbrauchertipps für eine bessere Lebensqualität und persönlichen Erfolg, einschließlich Möglichkeiten für Zusatzeinkommen durch Kapitalanlagen. Dabei lockt der Verlag potenzielle Kunden oft mit einem kostenlosen Probeabo, das sie dazu ermutigt, die vielfältigen Inhalte kennenzulernen.

Abbuchungen und Inkassoforderungen von ADU: Ein verbreitetes Problem

Leider berichten viele Verbraucher von Abbuchungen von ihren Konten durch den FID Verlag, auch nachdem sie ihr Probeabo gekündigt haben. Diese Abbuchungen erfolgen oft ohne jegliche Benachrichtigung des Kunden. Sofern dann die Beträge zurückgebucht werden, tritt das Inkassobüro ADU Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH auf den Plan, das im Auftrag des Verlags Forderungen geltend macht und Zahlungsaufforderungen an betroffene Verbraucher sendet.

Was sollten betroffene Verbraucher tun?

  1. Überprüfung der Kündigung: Als Erstes sollten betroffene Verbraucher sicherstellen, dass ihre Kündigung des Probeabos fristgerecht und ordnungsgemäß erfolgt ist. Vorsorglich sollte darüber hinaus auf jeden Fall ein angebliches Abo gegenüber dem FID Verlag nochmals gekündigt werden.

  2. Kommunikation mit dem Inkassounternehmen: Es ist wichtig, mit dem Inkassounternehmen in Kontakt zu treten, um die Angelegenheit zu klären. Die Forderung sollte gegenüber dem Inkassobüro bis zur Klärung der Angelegenheit vorläufig zurückgewiesen werden. Hierbei sollten alle relevanten Informationen wie Kündigungsbestätigungen und Abbuchungsbelege bereitgehalten werden.

  3. Rechtliche Schritte erwägen: Sollten die unberechtigten Abbuchungen und Zahlungsaufforderungen fortgesetzt werden und keine Einigung erzielt werden können, ist es ratsam, rechtliche Schritte zu prüfen. Ein Anwalt kann in solchen Fällen rechtlichen Rat geben und die Interessen des Verbrauchers vertreten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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