Foto-Abmahnung der Kanzlei Sievers + Kollegen für Stephanie Hofschlaeger erhalten? Was nun?

  • 3 Minuten Lesezeit

Wurden Sie von den Rechtsanwälten Sievers + Kollegen aus Berlin abgemahnt, weil Sie bei der Nutzung von Foto-Material gegen Rechte der Fotografin Stephanie Hofschlaeger verstoßen haben sollen. Wie sind diese Abmahnungen zu bewerten und wie sollte man als Betroffener daraf reagieren?

Foto-Abmahnung wegen unterbliebener Urhebernennung


Erneut wurde uns  eine fotorechtliche Abmahnung der Berliner Rechtsanwälte Sievers + Kollegen zur Prüfung vorgelegt. Seit Jahren spricht die Kanzlei immer wieder Abmahnungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Urheberrechte bei der Nutzung von Fotos aus. Zuletzt erfolgten solche Abmahnungen etwa im Namen folgender Rechteinhaber bzw. Fotografen:

  • Stephanie Hofschlaeger
  • Rainer Sturm
  • Michael Geiss

Der aktuelle Fall betrifft eine Abmahnung im Namen der Fotografin Stephanie Hofschlaeger. Es geht  um ein Lichtbild, welches auf der Website der Abgemahnten genutzt worden war. Nicht die eigentliche Nutzung der Fotografie wird hier beklagt. Beanstandet wird vielmehr die Tatsache, dass bei der Veröffentlichung des Bildes die Urheberin nicht namentlich genannt wurde. Auch hierin kann einen Verstoß gegen Rechte des jeweiligen Urhebers liegen.

Gefordert wird zunächst nur Unterlassung und Auskunft

Wie auch in anderen Abmahnungen der Kanzlei Sievers + Kollegen wird in dem ersten Abmahnscheiben zunächst noch keine konkrete Zahlungsforderungen erhoben. Stattdessen wird zunächst „nur“ die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Auskunft über die Nutzung des Lichtbildes gefordert. Nach Abgabe der Unterlassungserklärung und Auskunftserteilung wird dann jedoch im Nachgang üblicherweise eine Zahlungsforderung beziffert. Diese beinhaltet dann in der Regel Abmahnkosten (Anwaltskosten für die Abmahnung) sowie einen Lizenzschadensersatz.

Wie sollte man sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung verhalten?

Wir raten von einer unmittelbaren Kontaktaufnahme mit den abmahnenden Rechtsanwälten ab. Vor allem warnen wir davor, die von der Kanzlei Sievers & Kollegen erhobenen Ansprüche gleich ohne eine nähere Prüfung durch einen Anwalt zu erfüllen. Gerade bei Angeboten auf Plattformen wie kleinanzeigen.de oder eBay gestaltet sich eine endgültige Löschung darin enthaltener Lichtbilder oft schwieriger als es zunächst scheint. Das Risko empfindlicher Vertragsstrafen ist groß. Keinesfalls sollte eine  Unterlassungserklärung abgegeben werden, bevor sichergestellt wurde, dass das Bildmaterial nachhaltig gelöscht wurde.

Auch sollte geprüft werden ob die Abmahnung berechtigt und wirksam ist:

- Gibt es Anlass zum Zweifel an der behaupteten Urheberschaft?

- Erfüllt das Abmahnschreiben die formalen Anforderungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) an eine Abmahnung im Urheberrecht?

- Wurde das Bildmaterial tatsächlich wie behauptet in einer urheberrechtswidrigen Weise genutzt?

- Wird in der Abmahnung vielleicht mehr gefordert als gerichtlich durchsetzbar wäre?

Ebenso gefährlich wie eine übereilte Erfüllung aller geforderten Ansprüche kann es aber auch sein, eine solches Abmahnschreiben einfach zu ignorieren.  So sind die Vorwürfe nicht selten dem Grunde nach berechtigt.  Wenn die kurzen Fristen ohne eine richtige Reaktion ablaufen, landet ein solcher Fall schnell bei Gericht. Hierdurch entstehen meist deutlich höhere Kosten.    

Gerade auch bei den solchen Abmahnung meist beiliegenden vorformulierten Unterlassungserklärungen ist meist Vorsicht geboten.  Selbst in Fällen berechtigter Abmahnungen können Unterlassungserklärungen oft deutlich weniger nachteilig formuliert werden als von den Abmahnern erwünscht. Die voreilige Abgabe einer Unterlassungserklärung birgt nicht selten die Gefahr zusätzlicher Vertragsstrafen.

Wahl der richtigen Strategie bei der Verteidigung gegen die Abmahnung

Wer Abmahnung wegen einer mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung erhalten hat, sollte sich zunächst anwaltlich beraten lassen. Hierbei sollten die Chancen und Risiken der verschiedenen Handlungsoptionen professionell erörtert werden. So kann eine geeignete Strategie gewählt werden, um einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung der Rechtsanwälte Sievers + Kollegen wegen einer möglichen Urheberrechtsverletzung erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien- und Urheberrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote LL.M.

Beiträge zum Thema