Frachtrecht: Grundlagen und Fakten
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Tagtäglich werden weltweit unzählige Güter transportiert – ob Onlineshop-Bestellungen oder Waren für den Verkauf im Einzelhandel. Bei besonderen und größeren Gütern wird dabei ein Transportunternehmen beauftragt, das diese Güter ausliefern soll.
Für den reibungslosen Ablauf eines Straßengütertransports müssen bestimmte gesetzliche Grundlagen beachtet werden. Als Teil des Transport- und Speditionsrechts regelt das Frachtrecht die rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei ist wichtig zu wissen, welche Personen in welchen Funktionen rechtlich Verantwortung tragen.
Rechtsgrundlagen des Frachtrechts
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt den gewerblichen Güterkraftverkehr und Werkverkehr in Deutschland. Unter Güterkraftverkehr versteht man die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die mit Anhänger ein Mindestgesamtgewicht von 3,5 Tonnen haben. Mit Werkverkehr ist dagegen die Güterbeförderung für eigene Zwecke gemeint.
Für den Gütertransport auf der Straße gelten zudem viele weitere spezielle nationale und internationale Vorschriften wie z. B. zu Lenk- und Ruhezeiten (FahrpersonalVO). Darüber hinaus ist das Straßenverkehrsrecht in Form von Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVG, StVO, StVZO) entscheidend.
Mit Blick auf das Frachtrecht ist das Handelsgesetzbuch (HGB) von herausragender Bedeutung. Für den Transport von Gefahrgut, Abfall, Tieren und Lebensmitteln gelten weitere spezielle Vorschriften.
Beteiligte und ihre Pflichten
Im Frachtrecht finden viele Begriffe Verwendung, die genau definiert sind. Sollte man sich in diesem Rechtsgebiet zurechtfinden müssen, kann es sinnvoll sein, einen Experten und Rechtsanwalt um Beratung zu bitten, um einen Überblick zu bekommen.
Wichtige Personen und ihre Pflichten:
Der Absender ist der Auftraggeber des Transports. Er schließt mit einem Transportunternehmer, der rechtlich als Frachtführer gilt, den Frachtvertrag und ist verantwortlich für eine sichere Be- und Entladung sowie die beförderungssichere Verpackung und Verladung. Er muss Informationen über das zu transportierende Gut geben und für die Erstellung und Übergabe von Begleitpapieren sorgen. Außerdem muss er die Transportleistung bezahlen. Zugleich hat er einen Vertrag mit dem Empfänger geschlossen. Ein Frachtführer kann zugleich Absender sein.
Der Versender ist gleichzeitig auch Auftraggeber des Speditionsvertrags. Er muss zu transportierende Güter verpacken und kennzeichnen sowie notwendige Begleitpapiere und ggf. Informationen über die Eigenschaften des Transportguts geben.
Der Frachtführer muss dafür Sorge tragen, dass die Güter ordnungsgemäß mit Einhaltung der Lieferfrist und unbeschadet dem Empfänger zugestellt werden.
Weitere beteiligte Personen sind u. a. folgende:
Der Empfänger
Arbeitskräfte im Sinne von Mitarbeitern des Frachtführers
Wer haftet bei Güterschäden?
Das Frachtrecht regelt, ob der jeweilige Transport auf nationaler oder internationaler Ebene stattfindet und welches Beförderungsmittel dafür genutzt wird (z. B. Schifffahrtsfracht oder Luftfracht). Bei nationalen Transporten gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB). Bei internationalen Transporten greifen Bestimmungen aus internationalen Abkommen.
Im internationalen Straßentransport gilt die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR; franz. Convention relative au contrat de transport international de Marchandises par Route). Den internationalen Eisenbahntransport regelt das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF; franz. Convention relative aux Transports Internationaux Ferroviaires).
Das Montrealer Übereinkommen (MÜ) wird im internationalen Lufttransport angewandt. Für den internationalen Binnenschifffahrtstransport gilt das Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI; franz. Convention de Budapest relative au contrat de transport de Marchandises en Navigation Intérieure).
Wichtige Versicherungen
Verkehrshaftungsversicherung:
Die Verkehrshaftungsversicherung, die auch als Frachtführerversicherung oder Verkehrshaftpflichtversicherung bekannt ist, ist eine Pflichtversicherung des Frachtführers. Sie deckt die Risiken der Obhutshaftung sowie Güter- und Vermögensschäden wie insbesondere auch Schäden durch verspätete Lieferungen ab.
Transportversicherung:
Eine Transportversicherung ist dagegen freiwillig. Sie wird entsprechend von Unternehmen abgeschlossen, die ihre Güter selbst transportieren. Dabei deckt sie das Risiko von Absender und/oder Empfänger und richtet sich nach dem Warenwert.
(ANH)
Häufige Fragen und Antworten zum Frachtrecht
Welche Verträge spielen im Fracht- und Transportrecht eine Rolle?
Der Frachtvertrag (§ 407 HGB) verpflichtet den Frachtführer, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern. Den Absender verpflichtet er zur Zahlung der vereinbarten Fracht. Der Speditionsvertrag (§ 453 HGB) verpflichtet den Spediteur, im Auftrag und gegen das vom Versender zu zahlende Entgelt den Transport von Gütern zu organisieren.
Wer haftet bei Güterschäden?
Die Haftungshöhen und Haftungsbegrenzungen richten sich bei einem nationalen Transport nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB). Bei internationalem Transport greifen je nach Beförderungsmittel die Bestimmungen aus internationalen Abkommen (z. B. bei einem internationalen Straßentransport das CMR).
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10.01.2018 Rechtsanwalt Dr. Robert Obrzud LL.M.„… verspäteter Lieferung. Vorrang vor nationalem Frachtrecht Die Bedeutung der CMR (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route) zeigt ihre Vorrangwirkung …“ Weiterlesen
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