HGB - Handelsgesetzbuch

Die wichtigsten Fragen zum HGB

  • Was ist das Handelsgesetzbuch?
    Das Handelsgesetzbuch enthält zahlreiche Regelungen und Besonderheiten der verschiedenen Handelsgeschäfte.
  • Für wen gilt das Handelsgesetzbuch?
    Das Handelsgesetzbuch (HGB) gilt für Kaufleute bzw. der Gewerbetreibenden.
  • Welche Informationen findet man im 1. Buch des HGB?
    Im 1. Buch: Handelsstand (§§ 1-104a) werden zahlreiche handelsrechtliche Begriffe definiert (Kaufmann, Handelsfirma etc.), Bußgeldvorschriften festgelegt und Regelungen zu Handelsregister und Unternehmensregister, zu Prokura und Handlungsvollmachten gegeben.
  • Welche Informationen findet man im 2. Buch des HGB?
    Im 2. Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft (§§ 105-237) definiert das Handelsgesetzbuch verschiedene Gesellschaftsformen (Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, stille Gesellschaft) und erläutert ihre jeweilige Rechtsstellung.
  • Welche Informationen findet man im 3. Buch des HGB?
    Das 3. Buch: Handelsbücher (§§ 238-342e) des HGBs enthält die Kernvorschriften, die für alle Kaufleute gelten, z. B. korrekte Buchführung, Jahresabschluss usw.
  • Welche Informationen findet man im 4. Buch des HGB?
    Das 4. Buch: Handelsgeschäfte (§§ 343-475h) enthält Vorschriften zu Themen wie vertragliche Abschlüsse, Vertragsfreiheit, Schuldrecht, Haftung, Verjährungsfristen, Kommissions-, Fracht- und Speditionsgeschäfte.
  • Welche Informationen findet man im 5. Buch des HGB?
    Im 5. Buch: Seehandel (§§ 476 ff.) werden alle wichtigen Rechtsvorschriften für den Seehandel geklärt.

Über das HGB

Was ist das Handelsgesetzbuch (HGB)?

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält Regelungen rund um den Handel. Genauer gesagt ist es das Sonderrecht der Kaufleute bzw. der Gewerbetreibenden. Das Handeln von Gütern und Dienstleistungen reicht weit zurück und beeinflusst das Handelsrecht, das den Handel und die Rechtsgeschäfte zwischen Kaufleuten vereinfachen und regeln soll, bis heute. Insbesondere die Hansestädte wie Hamburg, Bremen oder Rostock und deren städtische Rechte haben das geschriebene Handelsrecht geprägt. Das heutige Handelsgesetzbuch (HGB) existiert seit 1861 und ist damit sogar älter als das BGB. Natürlich wurden wie in jedem Gesetz seine einzelnen Paragraphen immer wieder verändert.

Natürlich gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auch für Kaufleute, jedoch haben die handelsrechtlichen Vorschriften Vorrang vor dem BGB, da sie spezieller sind. Schließt ein Kaufmann einen Vertrag ab, gelten somit vorrangig die Regelungen des HGBs, ergänzend hierzu diejenigen des BGBs.

Was ist im HGB geregelt?

Das HGB ist in 5 Büchern aufgeteilt:

  1. Handelsstand (§§ 1 – 104): Geregelt wird u. a., wer als Kaufmann gilt, was ein Handelsgewerbe ist und welche Bußgeldvorschriften gelten. Zudem gibt es Abschnitte zum Handelsregister und Unternehmensregister, zu Prokura und Handlungsvollmachten oder zu Handlungsgehilfen, Handlungslehrlinge, Handelsvertreter und Handelsmakler.
     
  2. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft (§§ 105 – 237): Enthält Regelungen zu den sog. Handelsgesellschaften, die zu den Personengesellschaften gehören. Regelungen zu weiteren Gesellschaften finden sich für Kapitalgesellschaften beispielsweise im Aktiengesellschaftsgesetz (AktG), welches ergänzend zum HGB gilt.
     
  3. Handelsbücher (§§ 238 – 342e): Hier finden sich alle Vorschriften, die mit der Aufstellung und dem Inhalt eines Jahresabschlusses zu tun haben. Ebenso die Prüfung und Offenlegung sowie besondere Vorschriften für eingetragene Genossenschaften, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bzw. Versicherungsunternehmen. Aus diesem Buch ergeben sich auch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).
     
  4. Handelsgeschäfte (§§ 343 – 475h): Das vierte Buch enthält Regelungen zur Gültigkeit und Ausgestaltung der Rechtsgeschäfte. Bei Fragen zur Rechtswirksamkeit eines Kaufvertrages, dem Recht auf Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises etc. kommen diese Rechtsnormen zur Geltung.
     
  5. Seehandel (§§ 476 – 619): Die Vorschriften zum Seehandelsrecht, das teilweise auch Berührungspunkte mit dem Völkerrecht haben kann, finden sich im letzten Buch des HGB. Hier finden sich Vorschriften und Regelungen für Reedereien, Kapitäne, Fragen zur Beförderung von Reisenden und Frachtgut, aber auch zur Bergung.