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Freiheitsstrafen gegen Geschwister wegen Einbruch

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 09.05.2017, Aktenzeichen 1014 Ls 459 Js 128523/17 jug, drei angeklagte Brüder im Alter von 21, 36 und 33 Jahren wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu Freiheitsstrafen von jeweils 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde nur gegenüber dem jüngsten der Brüder zur Bewährung ausgesetzt.

Im vorliegenden Fall brachen die Angeklagten am 16.08.2016 ein Wohnmobil auf, in dem ein Ehepaar schlief. Mithilfe eines Schlitzschraubendrehers öffnete der mittlere der Brüder das Schloss der Beifahrertür. Gemeinsam stahlen sie zwei Taschen des Ehepaares mit dem darin befindlichen Handy des Ehemannes, mehreren Geldbörsen und Bargeld in Höhe von 160,00 Euro. Außerdem nahmen sie eine Kamera mit. 

Zufällig wurde das Auto der Angeklagten an einer Tankstelle durch Polizeibeamte kontrolliert. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Polizeibeamten diverse Gegenständen sowie die Ausweise der Geschädigten. Anschließend wurden die drei Angeklagten in Untersuchungshaft genommen.

Im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München zeigten sich alle drei Angeklagten geständig.

Bei der Strafzumessung wurde zugunsten der Angeklagten berücksichtigt, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland nicht vorbestraft sind und sich bei dem geschädigten Ehepaar entschuldigt haben. Die drei Brüder seien wegen der fehlenden deutschen Sprachkenntnisse besonders haftempfindlich.

Aufgrund der Verteidigung der Rechtsordnung sei jedoch, so das Gericht, die Freiheitsstrafe gegen die älteren Angeklagten geboten. Lediglich gegenüber dem jüngsten Angeklagten könne die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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