Friedola Gebr. Holzapfel GmbH: Zweite Gläubigerversammlung erforderlich

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Der erste Versuch der friedola Gebr. Holzapfel GmbH im Rahmen der Gläubigerversammlung am 1. Oktober 2015, die Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A1MLYJ9 / WKN: A1MLYJ) zu restrukturieren, ist gescheitert. Einer Pressemitteilung des Unternehmens zufolge wurde das erforderliche Beschlussfähigkeitsquorum von 50 % des ausstehenden Anleihenennbetrags nicht erreicht.

Aufgrund dessen hat die friedola Gebr. Holzapfel GmbH am 2. Oktober 2015 die Einladung für die zweite Gläubigerversammlung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht. Die zweite Gläubigerversammlung soll am 28. Oktober 2015 stattfinden. Nun sollen die Anleihegläubiger der friedola Gebr. Holzapfel GmbH im Rahmen dieser Gläubigerversammlung über die geplante Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um drei Jahre und die Reduzierung des Zinssatzes für die nächsten drei Jahre abstimmen. Wie bereits berichtet, will das Unternehmen mit diesen Maßnahmen 2,2 Mio. Euro an Zinskosten einsparen.

Änderungen an dem geplanten Konzept der Restrukturierung hat die friedola Gebr. Holzapfel GmbH damit nicht vorgenommen. Offensichtlich will das Unternehmen die Anleihegläubiger mit dem Drohszenario einer Insolvenz überzeugen, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu beschließen. So hat die friedola Gebr. Holzapfel GmbH in der Pressemitteilung vom 2. Oktober 2015 angekündigt, den Anleihegläubigern spätestens eine Woche vor der zweiten Gläubigerversammlung eine überschlagsmäßige Berechnung einer möglichen Insolvenzquote der Kanzlei Wellensiek zur Verfügung zu stellen.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte hält die von der friedola Gebr. Holzapfel GmbH vorgeschlagenen Rahmenbedingungen für einen Zinsverzicht nach wie vor für nicht akzeptabel. Die Gesellschaft bietet den Anleihegläubigern weder eine Besicherung der Anleihe, noch eine geplante Kompensation für den vorübergehenden Zinsverzicht an.

Gläubigern der Unternehmensanleihe, die nicht persönlich an der Gläubigerversammlung teilnehmen wollen, bietet ARES Rechtsanwälte an, sie auf der Versammlung zu vertreten.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung geschädigter Anleger im Bank- & Kapitalmarktrecht spezialisiert.



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