friedola Gebr. Holzapfel GmbH: Restrukturierung der Unternehmensanleihe - Gläubigerversammlung 1.10.2015

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Frankfurt am Main, 8. September 2015: Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH hat die Gläubiger ihrer Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A1MLYJ9 / WKN: A1MLYJ) am 7. September 2015 darüber informiert, dass sie eine Gläubigerversammlung für den 1. Oktober 2015 einberufen hat. Die 2012 begebene Unternehmensanleihe hat Presseberichten zufolge ein Volumen von 13 Mio. Euro und einen Zinskupon von 7,25 % p.a. Die nächste Zinszahlung ist im April 2016 fällig. In der Gläubigerversammlung soll über eine Restrukturierung der Unternehmensanleihe abgestimmt und ein gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger bestellt werden.

Die Entwicklung kommt für die betroffenen Anleger nicht überraschend. Auf Schwierigkeiten im Unternehmen deutete bereits seit längerem der schwache Kurs der Unternehmensanleihe hin. Dieser hatte bereits seit 2013 deutlich unter 100 % gelegen und war in den letzten Wochen teilweise unter 20 % gefallen. Hintergrund waren unter anderem die Insolvenzen der Baumarktketten Praktiker und Max Bahr. Die aufgrund dieser Entwicklung eingeleiteten Maßnahmen haben jedoch offensichtlich nicht ausgereicht, um die friedola Gebr. Holzapfel GmbH aus der Krise zu führen.

Das Unternehmen will durch die Restrukturierung der Unternehmensanleihe 2,2 Mio. Euro an Zinskosten sparen. Erreicht werden soll dies durch eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um drei Jahre bis zum 10. April 2020 und einer deutlichen Reduzierung des Zinssatzes für die kommenden drei Jahre. So soll auf der Gläubigerversammlung darüber abgestimmt werden, den Zinssatz für die Zahlungstermine im April 2016 und 2017 jeweils auf 1 % und für den Zahlungstermin im April 2018 auf 2 % zu reduzieren. In den Jahren 2019 und 2020 soll der Coupon wieder auf Basis des ursprünglichen Zinssatzes von 7,25 % gezahlt werden. Zur Kompensation dieser Maßnahmen plant die friedola Gebr. Holzapfel GmbH ihren Anleihegläubigern anzubieten, nach dem Sanierungszeitraum zusätzlich zu dem wieder auf 7,25 % gestiegenen Zins eine Beteiligung am Ergebnis zu gewähren. Eine solche Kompensation z.B. in Form eines Besserungsscheins bedarf jedoch der Zustimmung insbesondere der finanzierenden Banken. Nach Darstellung der friedola Gebr. Holzapfel GmbH setzt eine Zustimmung der Banken jedoch voraus, dass die Gläubigerversammlung den geplanten Maßnahmen zur Reduzierung der Zinsen der Unternehmensanleihe zugestimmt hat.

Aus Sicht von ARES Rechtsanwälte sind die von der friedola Gebr. Holzapfel GmbH vorgeschlagenen Rahmenbedingungen für einen Zinsverzicht nicht akzeptabel. So sollen die Gläubiger der Unternehmensanleihe auf der anstehenden Gläubigerversammlung einer Reduzierung der Zinsen und einer Verlängerung der Laufzeit zustimmen, ohne sicher zu wissen, ob sie die geplante Kompensation erhalten. Zudem ist auch eine Besicherung der Unternehmensanleihe bisher nicht vorgesehen. ARES Rechtsanwälte rät daher betroffenen Anlegern, sich genau zu überlegen, ob sie einer Restrukturierung der Anleihe ohne eine verbindliche Kompensation zustimmen wollen. Gläubigern der Unternehmensanleihe, die nicht persönlich an der Gläubigerversammlung teilnehmen wollen, bietet ARES Rechtsanwälte an, sie auf der Versammlung zu vertreten.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung geschädigter Anleger im Bank- & Kapitalmarktrecht spezialisiert.



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