Fristlose Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen!

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Wichtig für Arbeitgeber: Sie haben Gründe, einen Mitarbeiter fristlos zu kündigen? Dann muss die Kündigung grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen ausgesprochen werden und dem Mitarbeiter schriftlich zugehen. Nach 2 Wochen können Sie aus diesem konkreten Grund grundsätzlich nicht mehr kündigen.

Die Frist beginnt, wenn Sie als Arbeitgeber Kenntnis von den Kündigungsgründe haben. Handelt es sich um einen schwerbehinderten Arbeitnehmer, muss innerhalb der 2 Wochen die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung beantragt werden; die Kündigung selbst wird dann erst nach Erteilung der Zustimmung ausgesprochen.

Wie immer bei Kündigungen ist darauf zu achten, dass der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer bewiesen werden kann! Hier ist das wegen der knappen Frist noch wichtiger als bei ordentlichen Kündigungen.


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