Führerschein beruflich notwendig – was tun bei Fahrverbot?

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Grundsätzlich gilt: Schweigen, einen Anwalt beauftragen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und Akteneinsicht durch den Anwalt beantragen. Gerade bei Vorwürfen mit erheblichen Rechtsfolgen sollten Sie sich des Beistands eines Rechtsanwalts versichern. Erst durch seine Akteneinsicht erhalten Sie die Möglichkeit, adäquat auf die Ihnen gemachten Vorwürfe zu reagieren. 

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Sofern der Bußgeldbescheid zugeht, hat man 2 Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen, entscheidend ist der Zugang bei der Behörde. Der Einspruch ist angezeigt, wenn die Tat als solche bestritten wird, man die Verjährung der Verfolgung des tatsächlichen Fahrers eintreten lassen will, wenn der Halter nicht der Fahrer war, oder der Einspruch das Fahrverbot abwenden soll. 

Begründeter Vortrag eines sog. Härtefalles

Allgemeinsätze beeindrucken weder die Behörde, noch das Gericht. Diese sind regelmäßig:

„Ich bin beruflich auf das Fahrzeug angewiesen.“

„Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist mangelhaft.“

„Ich bin im Außendienst tätig.“

All dies wird regelmäßig als Standardausrede gewertet. Diese Äußerungen müssen regelmäßig verifiziert werden, d. h. Sie müssen Nachweise liefern. Dies kann z. B. ein schriftlicher Nachweis sein, dass Sie den Arbeitsplatz verlieren, wenn ein Fahrverbot wirksam wird. Hier ist z. B. Ihr Arbeitgeber gefragt. Stimmen Sie all dies mit Ihrem Anwalt ab.

Das Gerichtsverfahren

Soll einem Fahrverbot begegnet werden, so ist eine ausführliche Begründung notwendig. Hier sind die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, und insbesondere darzulegen, warum das Fahrverbot ausnahmsweise unverhältnismäßig ist. 

Es kann auch angezeigt sein, lediglich den Beginn des Fahrverbotes hinauszuschieben. Abgesehen von bestimmten Umständen, unter denen der Beginn des Fahrverbots innerhalb von 4 Monaten vom Betroffenen bestimmt werden kann, beginnt das Fahrverbot mit Rücknahme des Einspruchs oder Rechtskraft des Urteils und Abgabe des Führerscheins in amtliche Verwahrung.

Die Abwendung des Fahrverbotes mit Erhöhung des Bußgeldes ist regelmäßig nur bei Ersttätern möglich.

Rechtsanwalt Holger Hesterberg, München, Wolfratshausen

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.


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