Führerscheinentzug Drogen, THC von 1,0 ng/ml im Blut, MPU bei Mischkonsum, Umgehung der MPU möglich?

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  • Wann verliere ich meinen Führerschein beim Drogenkonsum?
  • Wie erhalte ich meinen Führerschein zurück?
  • Muss ich MPU machen, wenn ich im Straßenverkehr mit einer THC-Konzentration unter 1,0 ng/ml im Blut erwischt wurde?
  • Ab wann verliere ich meinen Führerschein bei einem Mischkonsum, wie z. B. Marihuana und Alkohol?
  • Wird mein Führerschein entzogen, wenn ich nur im Besitz von Drogen war?
  • Wann kriege ich beim Drogenkonsum nur Fahrverbot und wann wird mein Führerschein entzogen?

Gelegentliche Cannabis-Konsumenten (Marihuana oder Haschisch), die bei Polizeikontrollen im Straßenverkehr mit einer THC-Konzentration (Tetrahydrocannabinol) von 1,0 ng/ml oder mehr im Blut erwischt werden, müssen mit der Entziehung ihrer Fahrerlaubnis und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ist jedoch auch bereits dann zu rechnen, wenn lediglich der widerrechtliche Besitz vorgelegen hat. Denn Drogenbesitz gilt als Indiz für Eigenverbrauch.

Laut Gesetz (Nr. 9.2.2 der Anlage 4 (Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen) zu §§ 11 (Eignung), 13 (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik) und 14 (Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel) FeV) ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer bei gelegentlicher Einnahme von Cannabis den Konsum und das Fahren nicht trennen kann. Ein gelegentlicher Konsument von Cannabis trennt dann nicht in der gebotenen Weise zwischen diesem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn er fährt, obwohl angesichts des bei ihm festgestellten THC-Werts eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen ist. Gelegentlicher Konsum von Cannabis liegt vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (BVerwG, U. v. 23.10.2014 a. a. O. Rn. 20 f.; VG München, Beschluss vom 03.11.2015 – 1 K 15.1914, NJW 2016, 1974). Denn die Gerichte gehen regelmäßig davon aus, dass eine cannabisbedingte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ab einem Grenzwert von 1,0 ng THC/ml Blutserum nicht mehr ausgeschlossen werden kann.

Zudem wird ein Kraftfahrzeugführer zum Führer von Kraftfahrzeugen als ungeeignet erachtet, wenn er neben der gelegentlichen Einnahme von Cannabis gleichzeitig Alkohol zu sich genommen hat. In einem solchen Fall wird von den Gerichten eine absolute Fahruntüchtigkeit angenommen.

Tipp eines guten Strafverteidigers und eines Fachanwalts für Verkehrsrecht: Schweigen ist Gold!

Machen Sie gegenüber der Polizei unbedingt keine Aussagen, die über die Feststellung Ihrer Personalien hinausgehen.

Das Schweigerecht ist ein Grundrecht jedes Beschuldigten sowohl im Strafverfahren als auch im Bußgeldverfahren. Dieses Schweigerecht sollten Sie nutzen und machen Sie auf keinen Fall vor einer umfassenden Besprechung mit Ihrem Strafverteidiger keinerlei Angaben zur Sache. Ihr Schweigen darf im Strafverfahren niemals zu Ihren Lasten ausgelegt werden.

Rechtsanwältin Ahmadi ist als Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht besonders auf die Beratung und Vertretung der Mandanten, die beim Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss von der Polizei erwischt worden sind und nunmehr der MPU befürchten, spezialisiert.

Seit 2008 beschäftigt sich Rechtsanwältin Ahmadi intensiv und schwerpunktmäßig mit allen Problemen aus dem Strafrecht und Verkehrsrecht im Zusammenhang mit Verkehrsunfall, Führerschein, Fahrverbot und MPU.

Rechtsanwältin Ahmadi erklärt Ihnen im Rahmen eines Beratungstermins von Anfang an, ob die Führerscheinstelle bei Ihnen die MPU in welchen Fällen anordnet. Sollte dies der Fall sein, werden Sie die MPU sicher bestehen, wenn Sie das befolgen, was sie Ihnen vorgibt. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung und Spezialisierung auf das Strafrecht und Verkehrsrecht wird Rechtsanwältin Ahmadi Ihnen stets zielorientierte Lösungen anbieten und Sie bestens außergerichtlich und gerichtlich verteidigen.

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi

Strafverteidiger & Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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