Fußgänger: Verhalten an der Ampel – muss sich bei „Grün“ nach rechts und links abgesichert werden?

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Die Fußgängerampel schaltet auf „Grün“ – viele Fußgänger überqueren sofort die Straße ohne nach links und rechts zu schauen. Aber ist das auch richtig? Oder hat sich ein Fußgänger vorher nach allen Seiten abzusichern?

Fußgänger darf „Grün“ vertrauen

Das Oberlandesgericht Dresden hat in seinem Hinweisbeschluss vom 05.01.2015, Az.: – 7 U 568/14 – entschieden, dass ein Fußgänger bei „Grün“ darauf vertrauen darf, dass die anderen Verkehrsteilnehmer seinen Vorrang respektieren.

Sofern sich für den Fußgänger keine für ihn ersichtlichen, sein Vertrauen zerstörende ausreichenden Gefahranzeichen ergeben, darf er es bei einem beiläufigen Blick belassen.

Hintergrund dieser Entscheidung war folgender Sachverhalt: Eine Fußgängerin wurde beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs bei „Grün“ von einem links abbiegenden Lkw angefahren. Die Fußgängerin verlangte daher Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls. Der Lkw-Fahrer erkannte eine Mitschuld in Höhe von 60 % an. Eine weitergehende Verantwortlichkeit wies er jedoch zurück, da die Fußgängerin von ihm nicht wahrnehmbar gewesen sei. Von ihm hätte man nicht verlangen können, sich beim Abbiegen nach links auch durch das Fenster der Fahrertür zu vergewissern, ob Fußgänger den Überweg benutzen. Außerdem hätte die Fußgängerin seiner Meinung nach auf den abbiegenden Verkehr achten müssen.

Fußgänger haben bei „Grün“ Vorrang

Nach Überzeugung des Gerichts lag jedoch eine Alleinhaftung des LKW-Fahrers vor. Dieser hatte nämlich den Vorrang des Fußgängers missachtet, der auch dann gilt, wenn der Fahrzeugführer bei „Grün“ (hier: nach links) abbiegt und der Fußgänger seinerseits bei „Grün“ den Übergang überschreitet.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Fußgänger ohne jede Sorgfalt eine Straße überqueren können.

Vielmehr haben die Fußgänger auch bei für sie geltendem „Grün“ auf querenden Verkehr zu achten. Andernfalls müssen sie sich einen Mitverschuldensvorwurf entgegenhalten lassen. Diese grundsätzliche Pflicht des Fußgängers beschränkt sich jedoch darauf, bei Betreten der Fahrbahn trotz „Grün“ sich zusätzlich durch einen beiläufigen Blick nach allen Seiten zu vergewissern, ob ein Überqueren gefahrlos möglich ist.

Fazit

Es muss sich nicht bei „Grün“ nach rechts und links abgesichert werden, aber man sollte es tun. Ist die Ampel auf „Grün“ kann der Fußgänger zwar darauf vertrauen, dass das Überqueren der Straße sicher ist. Allerdings sollte er sich dennoch durch einen kurzen beiläufigen Blick zu allen Seiten absichern, um einen möglichen Unfall wegen Unachtsamkeit eines Autofahrers sowie einem möglichen Mitverschuldensvorwurf zu vermeiden.


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