Gefährdet die Scheidung mein Unternehmen?

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Die Trennung und Scheidung vom Ehepartner ist oft nicht nur emotional, sondern auch existenziell kritisch.

Sie sind Unternehmer, stehen vor den Trümmern Ihrer Ehe und haben keinen Ehevertrag. Mittlerweile haben Sie festgestellt, dass schlimmstenfalls auch Ihr Unternehmen und somit die finanzielle Grundlage Ihrer Existenz gefährdet ist.

Neben Unterhaltsleistungen sind Sie im Fall der Scheidung sehr wahrscheinlich auch zur Zahlung eines Zugewinnausgleichs verpflichtet. Beim Zugewinnausgleich wird das Vermögen der Ehepartner zum Tag der Heirat (Anfangsvermögen) mit dem Endvermögen (Tag der Zustellung des Scheidungsantrages) verglichen. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn, muss einen Ausgleich an den anderen zahlen.

Beim Zugewinnausgleich wird nicht nur das private Vermögen, sondern auch das Unternehmen berücksichtigt. 

Insofern sollte es nicht dem Gericht überlassen werden, über die Ansprüche des Ehepartners zu entscheiden, dies kann unter Umständen zu einer Ausgleichsforderung führen, die am Ende das Unternehmen und somit die Existenz gefährdet. 

Auch eine lange Verfahrensdauer um Zugewinn und Unterhalt kann sich negativ auf das Unternehmen auswirken und Unsicherheit schaffen. 

In diesem Fall kann nur empfohlen werden, besonnen zu handeln, um einen Rosenkrieg zu vermeiden. Dem Ehegatten ist nahezulegen, dass ein Wegfall der Existenzgrundlage künftigen Unterhalt gefährdet und dass am Ende sämtliche Beteiligte Schaden nehmen können.

Schaffen Sie es mit anwaltlicher Unterstützung, eine für beide Seiten faire und einvernehmliche Lösung zu finden, dann können Sie auch nachträglich noch durch eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung die Streitpunkte ohne gerichtliche Hilfe klären!

Annett Kleinert

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


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