Gefälschte Ray Ban Sonnenbrillen / Luxottica Group S.p.A. / React Germany

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Gefahr, dass Kunden im Internet ein Plagiat erwerben, ist nicht nur bei Arzneimitteln besonders groß. Auch Modeartikel (wie die bekannten Ray-Ban-Sonnenbrillen) werden gerne als Plagiate über das Internet vertrieben.

Statt Ware – Brief vom Zoll!

Unternehmen, die Plagiate aus dem Ausland fürchten, stellen beim Zoll einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme. Für den Kunden, der eine derartige Ware bestellt hat, bedeutet dies, dass die Ware vom Zoll beschlagnahmt wird und der Betroffene eine entsprechende Mitteilung des Zolls erhält.

Im vorliegenden Fall wurde die Grenzbeschlagnahme durch den Zoll im Auftrag der Luxottica Group S.p.A. durchgeführt.

Die Folgen einer Grenzbeschlagnahme

Problematisch ist für die Betroffenen, dass der Besteller rechtlich als Importeur der Plagiate zu behandeln ist. Es besteht daher zunächst die Gefahr, dass es zu strafrechtlichen Weiterungen kommt. Häufiger und weitaus unangenehmer sind jedoch die zivilrechtlichen Folgen einer Abmahnung nach einer Grenzbeschlagnahme.

Abmahnung nach Grenzbeschlagnahme

Häufig wird im Anschluss an die Grenzbeschlagnahme eine Abmahnung durch den Rechteinhaber ausgesprochen. Die Gegenstandswerte liegen hierbei regelmäßig zwischen 25.000 und 200.000 € und beinhalten damit das Risiko, dass der Empfänger der Abmahnung erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen hat. Des Weiteren werden in derartigen Abmahnungen regelmäßig Auskunfts- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Die günstige Bestellung im Internet kann dann schnell zu Kostenfalle werden.

Vorbeugende Reaktion, soweit möglich!

Liegt noch keine Abmahnung vor, kann mit einer schnellen Reaktion schadensbegrenzend reagiert werden. Hierzu kann auch die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung gegenüber den Rechteinhabern zählen. Unter Umständen sollte auch der Vernichtung zugestimmt werden.

Liegt bereits die Abmahnung vor, ist Vorsicht geboten. Sämtliche Fristen sollten eingehalten werden.

Die markenrechtliche Abmahnung sollte einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zur Prüfung vorgelegt werden. Betroffenen ist zu raten, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben. Mit fachanwaltlicher Hilfe aus dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes kann auch noch im Fall einer bereits vorhandenen Abmahnung schadensmindernd reagiert werden.

Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz – Dr. Wallscheid & Drouven

Unsere Kanzlei ist auf die Vertretung in Fällen des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert. Wir bieten den Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Spezialisten für gewerblichen Rechtsschutz an.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung per Fax oder per E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und teilen Ihnen mit, wie und ob wir für Sie tätig werden können. Unsere Ersteinschätzung ist dabei kostenlos.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema