Gekündigte Bausparverträge: Worauf ist zu achten, um keine Rechte zu verlieren?

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Nach der Kündigung von rund 150.000 Bausparverträgen durch die BHW Bausparkasse AG, die Wüstenrotbausparkasse AG, die Deutsche Bausparkasse Badenia AG, verschiedene Landesbausparkassen (LBS) und weitere Bausparkassen prüfen die betroffenen Bausparer rechtliche Schritte gegen die Kündigungen. Nach der Prüfung durch Verbraucherzentralen und spezialisierte Rechtsanwälte ist der allergrößte Teil der Kündigungen rechtswidrig und damit unwirksam. Für viele Bausparer werden bereits Klagen gegen die Bausparkassen vorbereitet.

Für die Bausparer und die Bausparkassen geht es um viel. Mit den Kündigungen versuchen die Bausparkassen, die Bausparverträge zum Nachteil der Bausparer vorzeitig zu beenden. Die Bausparer würden dadurch den Anspruch auf das Bauspardarlehen und die weitere Verzinsung des Bausparguthabens verlieren. Schon bei verhältnismäßig kleinen Bausparsummen bedeutet das über die Jahre Verluste von mehreren Tausend Euro. Noch schwerer kann es wiegen, den Anspruch auf das Bauspardarlehen zu verlieren. Denn Bausparlehen weisen gegenüber normalen Immobiliendarlehen große Vorteile auf.

Trotzdem verhalten sich viele Bausparer noch abwartend. Sie hoffen auf Grundsatzurteile, die andere Betroffene erstreiten, und darauf, dass die Bausparkassen sich dann wieder rechtmäßig verhalten werden. Die Bausparkassen dürften aber genau darauf spekulieren. Denn durch das Abwarten können die betroffenen Bausparer ihre Rechte endgültig verlieren, bevor ein Grundsatzurteil ergeht.

Bausparer, die sich gegen die Kündigungen wehren wollen, sollten daher insbesondere drei Dinge beachten:

  • Erstens sollten Sie der Kündigung schriftlich widersprechen.
  • Zweitens sollten Sie nicht an der Abwicklung der Kündigung mitwirken, indem sie eine Bankverbindung mitteilen oder einen Scheck der Bausparkasse einlösen.
  • Drittens sollten sie sich anwaltlich beraten und die Verjährung ihrer Ansprüche prüfen lassen.

Witt Rechtsanwälte veröffentlichen weitere Informationen für betroffene Bausparer auch unter www.witt-rechtsanwaelte.de.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München


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