Genau hingeschaut: die Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe „Polarstern“ in Salzkotten

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Geldanlagen in Edelmetalle mit Vorsicht genießen

Die Angebote an Anleger, in Edelmetalle zu investieren, erfahren derzeit wegen der Niedrigzinsphase einen rasanten Anstieg. Es sollte jedoch jedes Investment im Vorhinein genau unter die Lupe genommen werden.

Eine Unternehmensgruppe, die auch Geldanlagen u. a. in Edelmetalle vertreibt, ist die „Polarstern“-Unternehmensgruppe aus Salzkotten. Insbesondere die Polarstern Capital GmbH und die Polarstern Sachwert GmbH & Co. KG betreiben u. a. auf Edelmetallen basierende Geschäfte.

Meldung der BaFin zur Polarstern Capital GmbH

Die Polarstern Capital GmbH wirbt mit einem Portfolio, das sich aus physischen Edelmetallen, Immobilien, Beteiligungen an Mining Projekten auf dem Gebiet der Kryptowährungen und Venture-Capital (Wagniskapital) zusammensetzt.

Die weitere vom Unternehmen aufgestellte Behauptung, dass das Produkt demnächst von einer staatlichen Aufsichtsbehörde überprüft werde, hat unmittelbar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf den Plan gerufen. Die BaFin hat Mitte Oktober 2018 kundgetan, dass die Polarstern Capital GmbH entgegen eigener Behauptungen auf ihrer Internetseite und in sozialen Medien nicht der Aufsicht der BaFin unterstehe und zudem nicht über eine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) für den Betrieb von Bankgeschäften oder das Erbringen von Finanzdienstleistungen verfüge.

Es ist anzunehmen, dass Unternehmen gerne damit werben, der Aufsicht der BaFin zu unterstehen, um die eigene behauptete Seriosität zu unterstreichen.

Sachwertdepots der Polarstern Sachwert GmbH & Co KG

Genau hinzuschauen ist auch bei der Tätigkeit der Polarstern Sachwert GmbH & Co KG, die interessierten Anlegern das Angebot unterbreitet, für diese ein Sachwertdepot zu eröffnen. In das Depot sollen von den Anlegern zu erwerbende Edelmetalle und Diamanten eingebucht werden.

Es fällt zunächst auf, dass nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen bei der Auswahl des angebotenen Sachwert-Depots Abschlusskosten in Höhe von 1.500 € anfallen und bei dem sog. Goldschatz-Depot 750 €. Diese Abschlusskosten werden zu Beginn des Vertrages fällig, sodass die vom Anleger geleisteten Sparraten zunächst bis zur vollständigen Tilgung der Abschlusskosten mit diesen verrechnet werden. Da beim Sachwert-Depot die kleinstmögliche monatliche Rate bei 25 € liegen soll, würde ein Anleger bei Abschlusskosten von 1.500 € die ersten fünf Jahre nur auf die Abschlusskosten zahlen, bevor tatsächlich Gegenwerte für ihn erworben würden.

Irritiert sind wir auch etwas über das Vertriebssystem des Unternehmens. Für den Vertrieb werden u. a. die Anleger selbst angeworben, die wohl regelmäßig erst einmal nicht über das notwendige Fach- und Vorwissen zu solchen Geldanlagen verfügen. So werden die Anleger bereits im Beratungsprotokoll mit dem Anreiz, die Einrichtungsgebühr in voller Höhe zurückzuerhalten, dazu aufgefordert, an einer der Informationsveranstaltungen des Unternehmens teilzunehmen. Das Vertriebssystem ist stark provisionsgesteuert, wodurch die Gefahr besteht, dass die Beratung in erster Linie darauf abzielt, den Vertragsabschluss herbeizuführen.

Was ist zu tun

Wir empfehlen, Verträge der vorbenannten Art überprüfen zu lassen und stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Rechtsanwältin Dr. Iris Ober, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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