Genotec lässt ausgeschiedene Mitglieder warten

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Das als Genotec Wohnbaugenossenschaft eG gegründete Unternehmen wurde inzwischen in Geno Wohnbaugenossenschaft eG umbenannt.

Das genossenschaftliche Unternehmen präsentiert sich als Alternative zur klassischen Immobilienfinanzierung über Bankkredite oder Bauspardarlehen. Dabei soll der Erwerb der Wunschimmobilie erfolgen, nachdem man zunächst eine Einzahlung als Einmalbetrag oder in Raten vornimmt. Nach einer Wartezeit soll dann von der Genossenschaft die Immobilie errichtet werden und den Genossen zunächst zur Miete überlassen werden. Danach haben die Genossen eine Kaufoption, um ihre Immobilie zu Eigentum zu erwerben. Beim Beitritt wurde in den vergangenen Jahren eine Abschlussgebühr in Höhe von 1,6% der Bruttoinvestitionssumme von der Genotec Vertriebs AG vereinnahmt.

2006 hat die Zeitschrift Finanztest kritisch über das Konzept berichtet. Dabei wurde insbesondere die Unsicherheit der Realisierung des Eigenheims problematisiert und darauf hingewiesen, dass das Finanzierungskonzept teuer als die Vollfinanzierung mit einem Bankkredit sei. Der Vorteil liegt jedoch darin, dass man keine Schulden macht. Inzwischen scheint das Unternehmen relativ erfolgreich gewesen zu sein, immerhin ist die Anzahl der Mitglieder laut Angabe im Jahresabschluss 2012 bis zum Jahresende auf insgesamt 6.718 angewachsen.

Allerdings sind im Jahre 2013 offenbar zahlreiche Mitglieder ausgeschieden. Im Jahresabschluss 2012, der erst am 30. Juni 2014 unterzeichnet wurde, heißt es hierzu: „Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus gekündigten Mitgliedschaften, die nach der Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2013 fällig werden: € 5.990.876,86“. Angesichts der Bilanzsumme von 35.639.430,24 € ein nicht unerheblicher Anteil.

Kritische Stimmen sind aktuell von ausgeschiedenen Mitgliedern zu hören, da diese lange auf die Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens warten müssen.

Eine Mandantin von Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff hatte Ende 2012 gekündigt. Laut Satzung wurde die Kündigung damit zum Ende des Jahres 2013 wirksam. Gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung ist das Auseinandersetzungsguthaben sechs Monate seit dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt ist, nicht jedoch vor Feststellung der Bilanz auszuzahlen. Unverständlich ist, warum die Bilanz für 2013, nicht im Jahre 2014 festgestellt wurde. Die Geno eG beruft sich hier auf eine Umstellung der Datenverarbeitung und den Wechsel des Prüfverbandes sowie des Wirtschaftsprüfers. Warum dies zur Verzögerung der Auszahlung um voraussichtlich mehr als ein Jahr führen muss, ist nicht ersichtlich. Die Mitgliederversammlung, auf welcher nun der Jahresabschluss 2013 festgestellt werden soll, ist für Juni 2015 avisiert. Für Rechtsfragen in Genossenschaftsangelegenheiten steht Ihnen Rechtsanwalt Dethloff gern zur Verfügung.



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