Geschlossene Fonds als passendes Anlageprodukt für Stiftungen

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Das niedrige Zinsniveau verleitet nicht nur private Anleger, sondern auch gemeinnützige Stiftungen dazu, in alternative Anlageprodukte zu investieren. Von Banken und freien Finanzberatern gleichermaßen wurden hierfür in jüngerer Vergangenheit immer wieder geschlossene Fonds angepriesen. Diese Finanzprodukte warben im Prospekt mit vielversprechenden Erträgen in vermeintlich krisensicheren Wirtschaftsbranchen, wie erneuerbaren Energien, Immobilien oder der Containerschifffahrt. Was zunächst reizvoll klingt, bringt in der Praxis jedoch nicht bloß steuerrechtliche Komplikationen mit sich, sondern birgt auch eine Vielzahl von schwer kalkulierbaren Risiken. Es droht der Verlust der Gemeinnützigkeit.

Aufgrund des gemeinnützigen Charakters hat das Risikomanagement bei Stiftungen einen vergleichsweise höheren Stellenwert als bei Wirtschaftsunternehmen oder ertragsorientierten Privatanlegern. Bedingung des gemeinnützigen Charakters von Stiftungen ist, dass das gebundene Vermögen ausschließlich zweckgebunden eingesetzt wird und die Geschäftsführung in ihrem Schwerpunkt nicht einem wirtschaftlichen Zweck dient, sondern der Gemeinnützigkeit. Schon allein um den Stiftungscharakter zu wahren, ist die Körperschaft also verpflichtet, mit ihrem Kapital so zu verfahren, dass keine Gefahr für die Sicherung des Stiftungsvermögens besteht. 

Geschlossene Fonds stellen jedoch eine unternehmerische Beteiligung dar, bei der der Anleger das volle Risiko eines Gesellschafters trägt und im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft unter Umständen den Totalverlust der Anlage zu fürchten hat. Daher eignen sich geschlossene Fonds nicht als Anlage für konservative Anleger und für solche, deren Kapitalerhalt oberste Priorität hat. Banken und Berater wissen um die Risiken einer solchen Beteiligung und schulden jedem Anleger im Rahmen einer anlegergerechten Beratung eine individuell auf ihn zugeschnittene und auf seine Bedürfnisse abgestimmte Betreuung. Zudem haben viele Fonds eine sehr lange Kapitalbindungsdauer, sodass sie auch dann zukünftig noch in wirtschaftliche Turbulenzen geraten können, obwohl sie bereits planmäßig ausgeschüttet haben. 

Unter diesen Gesichtspunkten kann eine Empfehlung von geschlossenen Fonds an Stiftungen nicht als anlegergerechte Beratung gesehen werden. Geschäftsführer von Stiftungen, die in geschlossene Fonds investiert haben, sollten daher dringend ihre Ansprüche von einer Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

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