Gewerbeauskunft Zentrale, Zentrales Ärzteverzeichnis oder Europäisches Zentralregister

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Aufgepasst. Immer mehr unterschiedliche „Branchenbücher" versuchen, kostenpflichtige Einträge zu „verkaufen". Achtung! Zahlen Sie nicht voreilig den Forderungsbetrag.

Worum handelt es sich genau?

Viele Unternehmer, Freiberufler aber auch Ärzte erhalten in den Fällen der sog. Branchenbuch-Abzocke Post von z.B.

  • Zentrales Ärzteverzeichnis
  • Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder
  • Gewerbeauskunft Zentrale

Die Vorgehensweise ist bei allen Anbietern ähnlich. Es werden deutsche Unternehmer und Freiberufler angeschrieben und zur Angabe z.B. der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder zur Vervollständigung des beiliegenden Datensatzes aufgefordert.

Nur wer genau hinsieht, bemerkt den im Kleingedruckten versteckten Preishinweis. Mit Unterschrift wird eine Abo-Vertrag abgeschlossen.

So erweckt das Schreiben der Gewerbeauskunft Zentrale durch entsprechende Gestaltung den Eindruck, man halte ein offizielles behördliches Schreiben in Händen. Auch werden Fristen zur Auskunftserteilung fett hervorgehoben, welches den Eindruck eines Behördenschreibens weiter verstärkt.

Bei der Gewerbeauskunft Zentrale handelt es sich jedoch nicht um eine Behörde.

Sofern die „Auskunft" an die Zentrale zurückgeschickt wurde, erhält man in der Regel nach 15 Tagen zunächst eine Rechnung über 569,06 €. Dies soll der Beitrag für die ersten 12 Monate des Abos sein. Zahlen Sie nicht!

Auch bei den anderen oben genannten „Anbietern" wie Zentrales Ärzteverzeichnis und Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird durch Unterzeichnung und Rücksendung der Unterlagen ein Abo-Vertrag geschlossen.

Oft wird dieses Abo erst durch die anschließende Rechnungsstellung bemerkt. Der Betroffene sollte darauf hin auf keinen Fall die Zahlung vornehmen. Unserer Ansicht nach besteht in keinem der oben genannten Fälle ein Anspruch auf Zahlung.

Für einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen die Anwälte des H+W Anwaltskontors unter 040 / 822 43 696 zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

http://abmahnsoforthilfe.de

http://hw-ak.de


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