Was ist ein Gewinnanteil und wie wird er berechnet?
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Unternehmer oder Investoren richten auf den Gewinnanteil immer ein besonderes Augenmerk, da er eine entscheidende Rolle bei der Bewertung der Rentabilität eines Unternehmens oder einer Investition spielt. In diesem Ratgeber wird erläutert, was unter einem Gewinnanteil zu verstehen ist, wie er berechnet wird und wie er bei verschiedenen Arten von Gesellschaften zu verteilen ist. Der Ratgeber konzentriert sich auf den Gewinnanteil bei einer Aktie und den Gewinnanteil stiller Gesellschafter.
Was ist der Gewinnanteil?
Der Gewinnanteil ist der Anteil des Gewinns eines Unternehmens, der an die Eigentümer oder Investoren ausgeschüttet wird. Er wird auch als Überschussbeteiligung oder Tantiemen bezeichnet.
Gewinnanteil bezeichnet den Anspruch eines Gesellschafters darauf, anteilsmäßig beziehungsweise quotal am Gewinn der Gesellschaft beteiligt zu werden. Der Gewinnanteil wird üblicherweise als Prozentsatz des Nettogewinns angegeben.
Wie wird der Gewinnanteil verteilt?
Die Verteilung des Gewinnanteils hängt von der Art der Gesellschaft ab. Im Folgenden werden die gängigsten Gesellschaftsformen und die Verteilung des Gewinnanteils erläutert.
Einzelunternehmen
In einem Einzelunternehmen gehört der gesamte Gewinn dem Eigentümer. Er kann entscheiden, wie viel er für sich behält und wie viel er in das Wachstum des Unternehmens reinvestiert.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Der Gewinnanteil in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird auf die Gesellschafter aufgeteilt. Die Verteilung des Gewinns wird in der Regel im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die Höhe des Gewinnanteils hängt normalerweise von der Beteiligung des Gesellschafters am Unternehmen ab. Im Allgemeinen steht jedem, der an der GbR als Gesellschafter beteiligt ist, der gleiche Gewinnanteil zu.
Die Gewinnverteilung erfolgt immer erst am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres oder nach Auflösung des Unternehmens. Entsprechende Regelungen zur Verteilung des Gewinnanteils sind im Gesetz in § 721 f. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) enthalten.
Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
Auch bei den Personengesellschaften (OHG und KG) wird die Gewinnverteilung in der Regel im Gesellschaftsvertrag ausführlich geregelt. Wenn jedoch keine Vereinbarung über den Gewinnanteil getroffen wurde, findet das Gesetz Anwendung, das heißt: Bei der OHG erhält jeder Gesellschafter vom Jahresgewinn einen vorgezogenen Gewinnanteil, der nach § 121 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) genau 4 % seines Kapitalanteils beträgt. Übersteigt der Jahresgewinn der OHG diesen Gewinnanteil, hat jeder OHG-Gesellschafter Anspruch auf eine gleichmäßige Verteilung des verbleibenden Restgewinns (siehe Vorschrift in § 121 Abs. 3 HGB).
Bei der KG gelten ähnliche Regelungen. Auch der Gesellschafter einer KG hat Anspruch auf einen Vorzugsgewinnanteil von 4 % seines Kapitalanteils. Erzielt die KG darüber hinaus einen weiteren Gewinn, erfolgt die Verteilung des restlichen Gewinns bei der KG genau im Verhältnis der jeweiligen Anteile.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Grundsätzlich erfolgt die Verteilung des Gewinns anteilig nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile der GmbH-Gesellschafter. Dies ergibt sich aus § 29 Abs. 3 GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung). Etwas anderes gilt nur dann, wenn im Gesellschaftsvertrag der GmbH vom Gesetz abweichende Regelungen zum Gewinnanteil vereinbart wurden.
Aktiengesellschaft (AG)
Bei einer Aktiengesellschaft wird beim Gewinnanteil zwischen Dividende und Tantieme unterschieden. Der Aktionär erhält in der Regel die sogenannte Dividende, die seinen Gewinnanteil am Unternehmen darstellt. Der Gewinnanteil von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern wird hingegen als Tantieme bezeichnet.
Gewinnanteil berechnen: Was ist zu beachten?
Der Gewinnanteil wird in der Regel als Prozentsatz des Nettogewinns berechnet. Berechnung des Gewinnanteils am Beispiel einer GmbH: Im Rahmen des Jahresabschlusses ist eine GmbH gesetzlich verpflichtet, die Gewinne der GmbH im Rahmen einer Gewinn- und Verlustrechnung bilanziell auszuweisen. Der GmbH ist es grundsätzlich gestattet, Verluste, die beispielsweise aus offenen Rechnungen aus den Vorjahren resultieren, bis zu einer gewissen Höhe mit dem aktuellen Gewinn des laufenden Geschäftsjahres zu verrechnen. Eine Besonderheit bei den Gewinnen der GmbH besteht darin, dass diese der Körperschaftsteuer unterliegen.
Vor der Berechnung des Gewinnanteils muss der Gewinn der GmbH formell durch Beschluss der Gesellschafter zur Gewinnverwendung festgestellt werden. Erst danach kann der Gewinnanteil berechnet werden, und zwar entsprechend der Höhe der von jedem Gesellschafter eingebrachten Einlage – es sei denn, der Gesellschaftsvertrag enthält ausdrücklich abweichende Regelungen. Das heißt also konkret anhand des nachfolgenden Rechenbeispiels: Hat ein Gesellschafter 25 % des Kapitals eingebracht, steht ihm ein Gewinnanteil in Höhe von 25 % vom auszuschüttenden Gewinn zu.
Wie erfolgt die Verteilung des Gewinnanteils bei einer Aktie?
Der Gewinnanteil einer Aktie bezieht sich auf den Teil des Gewinns eines Unternehmens, der an einen Aktionär ausgeschüttet wird. Er wird in der Regel als Dividende ausgeschüttet, die pro Aktie gezahlt wird. Der Gewinnanteil einer Aktie kann von Jahr zu Jahr variieren, je nachdem, wie das Unternehmen abschneidet.
Wie der Gewinn einer Aktiengesellschaft verteilt wird, ist in § 60 Aktiengesetz (AktG) gesetzlich geregelt. Danach errechnet sich der Gewinnanteil des Aktionärs an der Aktiengesellschaft anhand der Anzahl der von ihm gehaltenen Aktien im Verhältnis zum Gesamtgrundkapital der AG. Das bedeutet, je mehr Aktien ein Aktionär besitzt, desto höher ist sein Gewinnanteil. Um den Gewinnanteil einer Aktie zu berechnen, muss man also den Gesamtgewinn der Aktiengesellschaft durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien teilen. Beispiel: Wenn eine Aktiengesellschaft einen Nettogewinn von 100.000 € hat und 10.000 Aktien ausgegeben hat, beträgt der Gewinnanteil pro Aktie 10 €.
Wie wird der Gewinnanteil eines stillen Gesellschafters festgelegt?
Stille Gesellschafter investieren in ein Unternehmen, spielen ansonsten aber keine aktive Rolle innerhalb des Unternehmens. Sie bestimmen insbesondere nicht über die Geschäftsführung mit und erhalten auch kein Stimmrecht bei Gesellschaftsversammlungen. Als Ausgleich erhalten stille Gesellschafter aber eine Gewinnbeteiligung, deren Höhe in entsprechenden Verträgen zwischen den stillen Gesellschaftern und der Gesellschaft selbst geregelt ist. Der Vertrag legt auch fest, wie oft der Gewinnanteil ausgezahlt wird und wie er berechnet wird. In der Regel wird der Gewinnanteil eines stillen Gesellschafters als Prozentsatz des Nettogewinns berechnet. Zum Beispiel könnte der Vertrag festlegen, dass der stille Gesellschafter einen Gewinnanteil von 5 % des Nettogewinns erhält. Wenn das Unternehmen einen Nettogewinn von 100.000 € erzielt hat, würde der stille Gesellschafter einen Gewinnanteil von 5000 € erhalten.
Wichtig zu wissen ist, dass der an den stillen Gesellschafter ausgezahlte Gewinnanteil als Betriebsausgabe des Unternehmens verbucht werden darf. Es handelt sich also nicht um die Auszahlung einer Dividende – wie beim Aktionär –, sondern um eine direkte Überweisung von der Gesellschaft an den stillen Gesellschafter.
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Rechtstipps zu "Gewinnanteil" | Seite 4
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