Giese Abmahnung | Abmahnung für Folkert Knieper wegen Marions Kochbuch | Was tun?

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Sie haben eine Abmahnung von Florian Giese im Auftrag von Folkert Knieper erhalten? Rechtsanwalt Florian Giese aus Hamburg vertritt den Fotografen Folkert Knieper bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an Fotographien von Nahrungsmitteln. Diese Bilder sind sehr hochwertig und entsprechend beliebt. Man findet die Bilder im Internet auf der Internetseite marions-kochbuch.de.

Bilder auf Marions Kochbuch sind urheberrechtlich geschützt

Das Kopieren und Verwenden der Bilder auf marions-kochbuch.de ohne Zustimmung von Folkert Knieper stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Das deutsche Urhebergesetz schützt den Fotographen umfangreich: Er hat gegen den Verwender der Bilder einen Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz von Anwaltskosten. Diese Ansprüche lässt der Bildrechteinhaber mit sog. Abmahnungen von Florian Giese verfolgen.

Die Abmahnungen der Giese Rechtsanwälte rügen die Vervielfältigung und die öffentliche Zugänglichmachung der Fotografien sowie den Umstand, dass der Verwender es unterlassen hat, den Urheber zu nennen bzw. die Fotos mit einem Urheberrechtsvermerk zu versehen, wodurch das Urheberpersönlichkeitsrecht nach § 13 UrhG verletzt wird.

Was tun bei einer Giese-Abmahnung wegen Marions Kochbuch?

Eine Abmahnung von Florian Giese ist ernst zu nehmen. Der Rechteinhaber kann sicherlich beweisen, dass er Inhaber der Bildrechte ist. Daher empfiehlt es sich, eine geeignete Unterlassungserklärung abzugeben. Die Verweigerung der Abgabe einer ordnungsgemäßen strafbewerten Unterlassungserklärung oder auch die Abgabe einer modifizierten aber unzureichenden oder anderweitig fehlerhaft formulierten Unterlassungserklärung kann sofort zu einem gerichtlichen Verfahren führen. Ein solches Gerichtsverfahren ist sehr teuer und geht in der Regel für den Abmahnten nicht gut aus.

Neben der Unterlassungserklärung gilt es, die finanziellen Forderungen zu klären. Die Kosten für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sind verschuldensunabhängig. Hier ist allerdings zu prüfen, ob der Streitgegenstand nicht zu hoch angesetzt ist.

Die Schadensersatzansprüche sind grundsätzlich davon abhängig, wie lange das Bild genutzt wurde. Sofern der Websitebetreiber das nicht mehr weiß, kann er in den Webarchiven nachforschen, in welchen Jahren dort das Bild zu finden ist.

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Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/giese-rechtsanwaelte-abmahnung-folkert-knieper-marions-kochbuch.

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