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Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen für Beamte – es gibt sie doch!

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Lesen Sie im folgendem, wie Sie als Beamter / Beamtin eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen erreichen können, wenn Ihr Grad der Behinderung aktuell 30 oder 40 beträgt.


Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen – was ist das?


Schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte sind Menschen, deren Grad der Behinderung vom Versorgungsamt mit mindestens 50 von 100 festgesetzt wurde. Diese Menschen gehören zum Kreis der schwerbehinderten Menschen und erhalten verschiedene Nachteilsausgleiche, wie z.B. Steuervorteile oder die Möglichkeit, früher in Altersrente zu gehen.

Ein wichtiger Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Menschen ist auch der besondere Kündigungsschutz. Vereinfacht gesagt, kann schwerbehinderten Menschen nicht so leicht gekündigt werden und sie sind damit an ihrem Arbeitsplatz besser geschützt.


Gleichgestellte behinderte Menschen

Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies setzt unter anderem voraus, dass wegen der Behinderung ein geeigneter Arbeitsplatz ohne die Gleichstellung nicht behalten oder nicht erlangt werden kann. Die Gleichstellung dient also dazu, den Arbeitsplatz sicherer zu machen oder die Vermittlungschancen im Arbeitsleben zu erhöhen. Über die Gleichstellung wird durch die Bundesagentur für Arbeit („Arbeitsamt“) entschieden, nachdem dort ein entsprechender Antrag gestellt wurde.


Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen für Beamte

Gleichstellungsanträge von Beamtinnen und Beamten mit einem GdB von 30 oder 40 werden immer wieder abgelehnt. Dies oft mit der Begründung, dass eine Gleichstellung nicht notwendig sei. Beamte seien schließlich „unkündbar“ und in der Regel auch auf Lebenszeit ernannt. Deswegen sei es auch nicht notwendig, ihren „Arbeitsplatz sicherer“ zu machen oder die „Vermittlungschancen“ zu erhöhen. Diese Ansicht hat sich landläufig teilweise so verfestigt, dass oft schon gar keine Anträge mehr gestellt werden („Das ist doch eh aussichtslos!“).


Tatsächlich ist die Situation jedoch anders:

Das Bundessozialgericht hat als oberstes deutsches Sozialgericht in einer Entscheidung vom 01.03.2011 (Aktenzeichen B 7 AL 6/10 R) entschieden, dass Beamte eine Gleichstellung unter besonderen Bedingungen erhalten können. Bei Personengruppen mit einem „sicheren Arbeitsplatz“, wie Beamten, Richtern und Arbeitsnehmern mit besonderem Kündigungsschutz sei aber eine besondere Prüfung notwendig.


Für Beamte sieht das Gericht die Voraussetzungen für eine Gleichstellung als gegeben an, wenn beispielsweise behinderungsbedingt


  • Die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit droht („Pensionierung“ / „Zwangspensionierung“)
  • Die Versetzung oder Umsetzung auf einen anderen nicht gleichwertigen Arbeitsplatz droht

oder wenn

  • Die Behörde aufgelöst wird


Diese drei Fälle sind also die "Standardfälle", aber nicht alle denkbaren Fälle, da es eben nur drei Beispiele sind, die das Gericht aufgezählt hat.


Vorteile für Beamte, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden

Mit einer Gleichstellung können sich Beamte und Beamtinnen gegen eine drohende „Zwangspensionierung“ oder Versetzung besser zur Wehr setzen. Die meisten dienstlichen Vorschriften für Schwerbehinderte gelten dann auch für die gleichgestellten Bediensteten mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40. Welche Vorschriften dies im Einzelnen sind, ergibt sich vor allem aus den Bundes- oder Landesbeamtenvorschriften. Da dies insgesamt 17 verschiedene Rechtsordnungen sind (Bund plus 16 Bundesländer), würde eine Aufzählung an dieser Stelle zu weit führen.

Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass durch die Gleichstellung die Rechtsposition der Betroffenen deutlich verbessert wird und sich mehr Möglichkeiten bieten. Nach dem Grundsatz „Versetzung vor Pensionierung“ lässt sich z.B. leichter eine sogenannte „Fürsorgeversetzung“ auf einen anderen Dienstposten erreichen.


Gerne helfe ich Ihnen bei der Prüfung, Antragstellung und ggfs. auch gerichtlichen Durchsetzung des Gleichstellungsantrages. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit mir auf.

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