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„Goat Simulator“-Abmahnung von rka: Wir helfen!

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Die wenigsten Abgemahnten (Erwachsenen) werden je von dem „Goat Simulator“ gehört haben und können daher auch nichts mit einer „Goat Simulator“ -Abmahnung von rka anfangen. Daher sollen zunächst einige tatsächliche Punkte und danach rechtliche Punkte erläutert werden.

Was ist denn der „Goat Simulator“?

Der „Goat Simulator“ ist auf gewisse Art eine Persiflage auf andere Simulatoren wie Flugsimulatoren oder auch Landwirtschaftssimulatoren usw. Während man jedoch bei bekannten Simulatoren technische Geräte simuliert wie Schiffe oder Flugzeuge, wird bei dem „Goat Simulator“ ein Ziegenbock simuliert. Die Aufgabe ist es dabei mit einem unverwundbaren Ziegenbock möglichst viel Schaden anzurichten. Bei dem Spiel handelt es sich um einen Internet-Hype, früher hätte man wohl Kult gesagt, der sich verselbstständigt hat. Das Spiel kostet aktuell etwas über 15,00 EUR. Die Entwickler haben das Projekt selber wohl nicht ganz ernst genommen, weswegen es am 1. April 2014 veröffentlicht wurde.

Was wird in der „Goat Simulator“-Abmahnung von rka gefordert?

Die Goat Simulator Abmahnung von rka beinhält den Vorwurf, dass über den Internetanschluss des abgemahnten Anschlussinhabers das Computerspiel „Goat Simulator“ zugänglich gemacht worden sein soll. Die Kanzlei rka fordert eine Unterlassungserklärung und bietet einen Vergleich zu einer Pauschalsumme in Höhe von 800,00 EUR an.

Ist ein Unterschied zu anderen rka-Abmahnungen erkennbar?

Die Abmahnung ist inhaltlich sehr ähnlich wie die rka-Abmahnungen für „Saints Row 3“ und „Saints Row 4“ und „Company of Heroes 2“, die ebenfalls aktuell weiter versandt werden. Anders als bei den genannten Spielen handelt es sich bei dem „Goat Simulator“ um ein Spiel, welches nicht als Vollpreistitel auf den Markt kam (40,00 EUR oder mehr), sondern für ca 15,00 EUR verkauft wird.

Ist der Vergleichsbetrag von 800,00 EUR angemessen?

Die Frage ob die 800,00 EUR Vergleichsbetrag der „Goat Simulator“-Abmahnung von rka angemessen sind, hängt sicher vom Betrachter ab. Allerdings ist es wohl unstreitig, dass der „Goat Simulator“ weder was Produktionskosten noch was Verkaufspreis angeht, mit Vollpreistiteln verglichen werden kann, bei denen die 800,00 EUR Pauschalbetrag bereits nicht unumstritten sind.

Lohnt es sich die Abmahnung von rka durch einen Anwalt prüfen zu lassen?

Es ist sinnvoll die „Goat Simulator“-Abmahnung von rka einer versierten Prüfung vor dem tatsächlichen Sachverhalt zu unterziehen. Nicht jeder Anschlussinhaber ist Täter der Rechtsverletzung. Dieser müsste dann auch den Schadensersatz zahlen. Es ist nicht einmal sicher, ob jeder Abgemahnte Störer ist. Der BGH hat einige Einschränkungen zur Täter- und Störerhaftung entwickelt:

a) BGH, Urteil v. 12.05.2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens“ zur eingeschränkten Haftung bei WLAN. Folge: Der Anschlussinhaber haftet nur auf Anwaltskosten.

b) BGH, Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12 „Morpheus“ – keine Haftung für belehrte Minderjährige. Folge: Der Anschlussinhaber haftet nicht; allerdings kann das minderjährige Kind abgemahnt und verklagt werden

c) BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12 „BearShare“ – keine Haftung für volljährige Familienmitglieder. Folge: Der Anschlussinhaber haftet nicht, allerdings kann das volljährige Familienmitglied abgemahnt und verklagt werden.

Der Teufel steckt im Detail, es nützt oftmals wenig, den Anschlussinhaber aus der Haftung zu bekommen, um danach ein anderes Familienmitglied in die Haftung zu führen. Daher sollte die „Goat Simulator“-Abmahnung von rka nicht voreilig beantwortet werden. Viele Abgemahnte haben sich hier schon um Kopf und Kragen geredet. Setzen Sie hier auf anwaltliche Fachkenntnis, um nicht ungewollt sogar noch höhere Kosten zu produzieren.

Was sind die ersten Schritte nach Erhalt einer „Goat Simulator“-Abmahnung von rka?

Wenn Sie eine „Goat Simulator“Abmahnung von rka erhalten haben, sollten Sie erst einmal durchatmen und sich mit der gebotenen Ruhe informieren. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte stehen Ihnen mit ihrem Know-How zum Thema rka-Abmahnungen gern im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung zur Seite. Rufen Sie uns an, wir helfen gern.


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