Google Fonts Forderungsschreiben von RA Kilian Lenard oder Raag-Kanzlei (Dikigoros Nikolaos Kairis)

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Uns erreichen derzeit vermehrt Anfragen wegen Forderungsschreiben aufgrund der angeblichen Verletzung datschutzrechtlicher Bestimmungen (DSGVO). Die Schreiben werden von unterschiedlichen Kanzleien durch unterschiedliche Auftraggeber versandt. Zum Teil werden auch nur Emails von den angeblich Betroffenen selbst an die Seitenbetreiber versandt. Auffällig häufig tauchen dabei Schreiben der Raag-Kanzlei (Dikigoros Nikolaos Kairis) und von Rechtsanwalt Kilian Lenard auf.



Was ist Inhalt des Schreibens?

In dem Schreiben – egal wer Absender ist - wird zunächst ausgeführt, dass der Mandant der jeweiligen Kanzlei die Seite der Adressaten besucht habe. Dabei wurde festgestellt, dass die Seite sog. Google Fonts verwende. Die Verwendung von Google Fonts sei dabei so eingestellt, dass die IP-Adresse des Seitenbesuchers an Google in die USA übertragen werde. Dies stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dar.  Durch die Übermittlung der IP-Adresse soll gegen unterschiedliche datenschutzrechtliche Bestimmungen insb. der DSGVO verstoßen sein.


Welche Ansprüche werden geltend gemacht?


Die Raag-Kanzlei (Dikigoros Nikolaos Kairis)verlangt macht folgende Ansprüche geltend:

  • Anspruch auf Löschung und Unterlassung,
  • Anspruch auf Auskunft über die Datenverarbeitung,
  • Anspruch auf Schadenersatz (140 Euro) und
  • Anspruch auf Kosten (30 Euro plus Auslagen von 20 Euro)


Die Kanzlei bietet zum Schluss noch einen Vergleich an. Zu Abgeltung sämtlicher Ansprüche wird angeboten die Sache gegen Zahlung von 226,10 e auf sich beruhen zu lassen.


Kilian Lenard führt ebenfalls aus, dass neben Zahlungsansprüchen auch Unterlassungsansprüche bestünden. Auch in seinem Schreiben wird angeboten, die Sache gegen Zahlung von 170,- € auf sich beruhen zu lassen.


Richtig reagieren:

Wenn der erhobene Vorwurf hinsichtlich der dynamischen Einbindung von Google Fonts berechtigt ist, sollten Sie unverzüglich die erforderlichen Änderungen vornehmen.


Es gilt:

  • Ruhe bewahren
  • Sachverhaltsaufklärung
  • Beratung durch fachkundigen Anwalt


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